Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 10 wird für 5 Jahre

 

Herr

Hartmut Langkopf

Moselstraße 7

38120 Braunschweig

 

gewählt."


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der langjährige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 10, Herr Hartmut Langkopf, hat sich dazu bereit erklärt, für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Durch die langjährige Tätigkeit als Schiedsperson und die in dieser Zeit durchgeführten Schlichtungsverfahren sowie die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen verfügt Herr Langkopf in ganz besonderem Maße über die für eine Schiedsperson erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

 

Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs.1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NschÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NschÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 221 – Weststadt zuständig.


 

 

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