Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Das Parken in der Maschstraße/Hinter der Masch wird entsprechend dem beigefügten Lageplan durch Markierungen und Beschilderung neu geordnet.

2. Zur Reduzierung von Durchgangsverkehr wird die Durchfahrt auf der Maschstraße in Fahrtrichtung Neustadtring für Kraftfahrzeuge in Höhe der Straße Hinter der Masch untersagt.“


 

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Neuordnung des Parkens in der Maschstraße/Hinter der Masch um einen Beschluss über eine Maßnahme in Straßen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, für die der Stadtbezirksrat beschlusszuständig ist.

 

Die Verwaltung hat die Möglichkeiten zur Umsetzung der früheren Beschlüsse des Stadtbezirksrats (Drs.-Nr. 2320/12, 3821/15 und 15-00295) mit dem Ziel, breitere Gehwege zu erhalten, untersucht. Im betreffenden Bereich wird überwiegend halbhoch auf dem Gehweg geparkt, die Gehwege werden dadurch stark verschmälert. Die Einmündungen der Straßen werden verkehrsgefährdend zugeparkt, sodass verminderte Sicht auf und für querende Fußgänger besteht. Auch soll der Kfz- Verkehr in diesem Bereich reduziert werden.

 

Grundsätzlich wurde sowohl vom Stadtbezirksrat als auch der Verwaltung favorisiert, das halbhohe Gehwegparken zu unterbinden. Dieses wurde geprüft und wegen der erheblichen Verringerung der Stellplatzanzahl in diesem Gebiet mit hohem Parkdruck jedoch nicht weiter verfolgt.

 

Stattdessen wurde ein Kompromiss entworfen, der die Gehwegsituation verbessert, die Anzahl der Stellplätze in geringerem Maße als bei einem Verzicht auf das Gehwegparken reduziert und gleichzeitig mit begrenztem Aufwand realisiert werden kann. Dieser Kompromiss wurde mit Vertretern des Stadtbezirksrates in einem Ortstermin am 8. Juni 2016 erörtert. Die Umsetzung des Kompromisses bedeutet, dass in den betreffenden Straßen deutliche Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden müssen.


 

Begründung der Vorlage

 

1. Gehwegparken

 

 

Kriterien

Da die Fahrbahnbreiten zwischen ca. 4 und 7 m  liegen, wurde die Situation abschnittsweise geprüft. Im Grundsatz werden folgende Kriterien für eine Neuordnung des Parkens angelegt:

 

  • Die Breite der Fahrbahn wird abschnittsweise vereinheitlicht und damit die Situation übersichtlicher.
  • Die Mindestbreite der Gehwege beträgt 2 m, vor der Realschule Maschstraße 2,50 m.
  • Der Verlust an Parkplätzen durch die Neuordnung soll möglichst minimiert werden.
  • Die Belange der Feuerwehr sind zu beachten.

 

Die Kriterien stehen konkurrierend gegenüber. So benötigt die Feuerwehr gemäß der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ eine Mindestbreite der Fahrbahn von 5,50 m und mehr, um im Notfall die Drehleiter zur Rettung von Personen aus Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen aufstellen zu können. Sind Fahrbahnen schmaler als 5,50 m, müssen sogenannte Aufstellflächen für die Feuerwehr eingerichtet werden. Diese Flächen werden als Feuerwehrflächen ausgewiesen und stehen zum Parken nicht mehr zur Verfügung. Die „Richtlinie für die Anlage von Straßen“ (RAST 06) sieht dagegen für Anliegerstraßen eine maximale Fahrbahnbreite von 5,50 m vor.

 

Unter Abwägung dieser Aspekte wurde in enger Abstimmung mit der Feuerwehr der als Anlage beigefügte Vorschlag erarbeitet. Im Ergebnis wird überwiegend das Gehwegparken erhalten bleiben. In allen Abschnitten wird das Halbhochparken auf den Gehwegen so angeordnet, dass die verbleibende Gehwegbreite auf beiden Seiten etwa gleich ist.

 

In folgenden Abschnitten kann das Parken nur einseitig auf der Fahrbahn angeordnet werden:

 

  • vor den Gebäuden Maschstraße 36 bis 41
  • Hinter der Masch vor den Gebäuden 2, 3, 12, 17 bis 24

 

Hinter der Masch im Abschnitt zwischen Amalienstraße und Neustadtring müssen die heute auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge aus feuerwehrtechnischen Gründen halbhoch auf den Gehweg verschoben werden. Für die Gehwege bleibt eine ausreichende Breite von ca. 2,30 m. Alternativ könnte auf einer Fahrbahnseite das Parken unterbunden werden, um ausreichende Flächen für die Feuerwehr freizuhalten.

 

Die Gartenstraße wird nicht weiter betrachtet, da die Fahrbahn nur einseitig beparkt wird, die Verkehrsbelastung sehr gering ist und die Gehwege nicht für das Parken beansprucht werden.

 

Das Parken in der Fuchstwete wird vom nördlichen Fahrbahnrand auf die Südseite verlegt. Dadurch wird ein zusätzlicher Parkplatz gewonnen und die Zufahrt zum Jakob-Hofmann-Weg verbessert.

 

Weitere Verbesserungen der Situation könnten nur durch einen Umbau der Straßen erreicht werden. Hierfür müssten Mittel im Haushalt bereitgestellt und Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

 

 

 

Parkplatzbilanz

Im Untersuchungsgebiet Maschstraße/Hinter der Masch wurden rund 300 abgestellte Fahrzeuge gezählt. Durch die Bereitstellung von Aufstellflächen für die Feuerwehr und die Unterbindung des verkehrswidrigen Parkens in den Einmündungsbereichen wird die Zahl der Parkmöglichkeiten auf rund 255 Parkplätze sinken.

 

Umsetzung des Konzepts

Die Parkplätze werden durch Markierungen gekennzeichnet. Die Einfahrten vom Neustadtring, der Celler Straße und der Eulenstraße/Gartenstraße in die Maschstraße und von der Amalienstraße und dem Neustadtring in die Straße Hinter der Masch werden mit dem Verkehrszeichen (VZ) 290 - Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ - versehen. Dieses bedeutet, dass im Bereich der Zone das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist. Der Vorteil der Zonenausschilderung besteht darin, dass weitere Schilder zur Ordnung des Parkens innerhalb der Zone entfallen. Die Aufstellflächen für die Feuerwehr werden ebenfalls durch Beschilderung gekennzeichnet. In der Anlage ist die Beschilderung nur sinngemäß dargestellt.

 

2. Reduzierung des Kfz-Verkehrs

 

Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs soll ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge auf der Maschstraße in Höhe der Straße Hinter der Masch in Fahrtrichtung Neustadtring eingerichtet werden. Damit wird die Durchfahrt von der Celler Straße über die Maschstraße als schnelle Verbindung zum Neustadtring unattraktiv.

 

Die Einengung wird durch Verkehrszeichen und Markierungen hergestellt, da Mittel für eine bauliche Umgestaltung im Haushaltsplan nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs kommt auch der Sicherheit des Radverkehrs zugute. Das Radfahren auf der Maschstraße wird attraktiver. Eine Ausweisung als Fahrradstraße erfolgt nicht, da dies nicht dem derzeitigen Netzkonzept entspricht.

 

3. Ergebnisse des Ortstermins am 8. Juni 2016

 

Die Planung wurde am 8. Juni 2016 mit Mitgliedern des Stadtbezirksrates vor Ort besprochen. Sie fand die deutliche Zustimmung der Anwesenden, verbunden mit der Bitte, die Planung zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates zur Beschlussfassung vorzulegen. Folgende während des Ortstermins gewünschte Anregungen wurden von der Verwaltung zusätzlich geprüft:

 

  • Aufstellung von Pollern im Kreuzungsbereich Gartenstraße/Eulenstraße/Maschstraße, um rechtswidriges Parken auf der Grünfläche zu verhindern:

Die Situation wird nach erfolgter Ummarkierung beobachtet und geprüft, ob Poller notwendig sind.

 

  • Ausweisung von weiteren Anwohnerparkplätzen ab Maschstraße 31 a und alle Anwohnerparkplätze mit Zusatzschild „ frei von 8 - 16 Uhr“ versehen:

Weitere Anwohnerparkplätze sollen ausgewiesen werden. Die Verwaltung prüft anhand der ausgegebenen Ausweise, an welcher Stelle mehr Anwohnerparkplätze sinnvoll sind. Von einer zeitlichen Freigabe der Anwohnerparkplätze wird abgeraten. Das Wohngebiet liegt innenstadtnah und die Parkplätze sind nicht bewirtschaftet. Es ist zu befürchten, dass ein zusätzlicher Parksuch- bzw. Pendlerverkehr in das Wohngebiet gezogen wird.

 

  • Entschärfung der Kreuzung Amalienstraße/Hinter der Masch, Schutz der Radfahrer vor die Kurve schneidenden Fahrzeugen:

Die Verwaltung wird durch die Markierung und Beschilderung einer Querung die Fahrbeziehungen auf der Kreuzung verdeutlichen (siehe Anlage 2).

 

4. Finanzierung

 

Die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen sind mit dem Entgelt an die Bellis GmbH abgegolten. Die Maßnahme ist nicht straßenausbaubeitragspflichtig.

 

 

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Anlagen

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