Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02816-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.08.2106 (16-02816) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Strauchschnitt erfolgte durch das beauftragte Unternehmen gemäß der vertraglich vereinbarten Leistung. Im Rahmen der Unterhaltungspflege ist pro Jahr ein Arbeitsgang vorgesehen und in der Regel auch ausreichend, da der Zuwachs in der zweiten Vegetationshälfte deutlich geringer ausfällt.

 

Im vergangenen Jahr erfolgten in diesen Bereichen Absetzarbeiten der Gehölze. Es ist davon auszugehen, dass die Gehölze darauf mit einem verstärkten Durchtreiben reagieren. Aus diesem Grund wird bei Bedarf ein zweiter Schnitt im Herbst angesetzt, sollte die Verkehrssicherheit diesen erforderlich machen.

 

 

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