Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02817

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Sachverhalt

Die Stadt Braunschweig führt keine Schule der Schulform Oberschule. 117 Braunschweiger Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2015/2016 eine Oberschule außerhalb Braunschweigs besucht. Davon wurden 52 in der Oberschule Papenteich, je 32 Schülerinnen und Schüler in der Oberschule Lehre und der Aueschule Wendeburg sowie eine Schülerin in einer Oberschule in Wolfsburg beschult. Die Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 liegen der Verwaltung noch nicht vor.

 

In § 3 Abs. 3 der im letzten Jahr beschlossenen Schülerbeförderungssatzung ist auf der Grundlage des § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG geregelt, dass der Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg auf die Höhe der Kosten der teuersten Zeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschränkt ist, die die Stadt Braunschweig bei der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet zu erstatten hat, wenn die nächste Schule außerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig liegt. Die teuerste Zeitkarte des ÖPNV in Braunschweig ist die Fahrkarte des Vorverkaufspreises Stadttarif.

 

Die Schülerbeförderung zu den Oberschulen Papenteich, Lehre und Wendeburg hat die Verwaltung im Schuljahr 2016/2017 wie folgt geregelt:

 

Von Braunschweig aus existieren zumutbare Verbindungen im ÖPNV zu den Oberschulen Lehre und Papenteich. Die Braunschweiger Schülerinnen und Schüler der Oberschulen Lehre und Papenteich erhalten keine kostenlosen Sammel-Schülerzeitkarten. Stattdessen müssen die Erziehungsberechtigten ihren Kindern entsprechende Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel kaufen. Die Kosten für diese Fahrkarten können sich die Erziehungsberechtigten auf Antrag in Höhe der Kosten des Vorverkaufspreises Stadttarif erstatten lassen. Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten an den Kosten der Fahrkarten liegt zurzeit lediglich bei rd.12  € bei einer Beförderung in einem vollen Kalendermonat. Diese Regelung gilt sowohl für Kinder, die in den genannten Oberschulen bereits beschult werden, als auch für die, die jetzt neu aufgenommen wurden.

 

Der Fahrplan der Buslinie 560, die Braunschweig mit Wendeburg verbindet, ist zurzeit so gestaltet, dass Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Kanzlerfeld, Lamme, Lehndorf, Völkenrode und Watenbüttel, die die Aueschule Wendeburg besuchen, entweder bereits etwa eine Stunde vor Schulbeginn in der Schule sind oder die Schule erst ca. 10 Minuten nach Schulbeginn erreichen. Daher erhalten die Braunschweiger Schülerinnen und Schüler der Aueschule Wendeburg, die im Schuljahr 2016/2017 aufgenommen wurden, neben Fahrkarten des Vorverkaufspreises Stadttarif, mit der sie bis nach Völkenrode fahren können, von dort aus noch eine ergänzende Beförderung mit Kleinbussen nach Wendeburg. Es ist bereits angedacht, dass die derzeitige Taktung dieser Buslinie von einem Ein-Stunden-Takt auf einen Halb-Stunden-Takt voraussichtlich schon zum Jahreswechsel umgestellt wird. Es wird angestrebt, die Fahrzeiten so zu takten, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule möglichst direkt zum Schulbeginn erreichen. Die ergänzende Beförderung würde dann entfallen.

Schülerinnen und Schüler, die bereits in früheren Schuljahren aufgenommen wurden, werden nach wie vor mit Kleinbussen zur Aueschule Wendeburg befördert, da diese auf einen Fortbestand der Beförderung mit angemieteten Kleinbussen vertrauen konnten und dieses Vertrauen schutzwürdig ist.

 

Für die Schülerin, die die Eichendorffschule -Oberschule- in kirchlicher Trägerschaft in Wolfsburg besucht, gilt die Begrenzung der Schülerbeförderungsleistung nach § 156 Abs. 3 NSchG nicht, d. h. die Kosten für die Benutzung des ÖPNV werden in voller Höhe übernom-men.

 

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