Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Das in der Anlage 1 beigefügte allgemeine Raumkonzept wird beschlossen und dient zukünftig als Grundlage für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen im Kindertagesstättenbereich.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 17. Nov. 2015 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, dass unter Berücksichtigung des Raumprogramms der Kita Lammer Busch Ost II unter Beteiligung der AG § 78 Kindertagesstätten ein allgemeines Raumkonzept für Kindertagesstätten erarbeitet werden soll. Dieses soll der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung zu Grunde gelegt werden und als Vorlage für alle künftigen Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen dienen.

 

Entsprechend wird nunmehr das beigefügte Raumkonzept vorgelegt. Eine Beteiligung der Träger ist im Rahmen eines Arbeitstreffens am 8. April 2016 erfolgt.

 

In der Anlage 1 ist das zukünftige allgemeine Raumkonzept, differenziert nach der entsprechenden Gruppenzahl der Kita beigefügt. Die Anforderungen der Arbeitsstätten-VO werden eingehalten.

 

Anlage 2 vergleicht das neue Raumkonzept mit dem Entwurf, der mit der AG § 78 erarbeitet wurde sowie den Raumprogrammen der Vorjahre (3-Gruppen- und 5-Gruppen-Kita).

 

Die Gruppenstruktur der Neubauten (Krippe, Kindergarten) ergibt sich aus den Bedarfen im Einzelfall. Grundsätzlich wird es sich um eine Kombination aus Krippen- und Kindergartengruppen handeln. Ein Gruppenraum wird mit 54 m² bereitgestellt, so dass im Bedarfsfall die Einrichtung einer Integrationsgruppe möglich ist.

 

Die durch die vergrößerte Fläche zusätzlich entstehenden Herstellungskosten (ca. 156.300 € bei einer 3-Gruppen-Kita gegenüber der Kita Lammer Busch Ost II und ca. 191.500 € für eine 5-Gruppen-Kita gegenüber der Kita Mein Weg) sollen durch eine wirtschaftliche Bauweise größtmöglich aufgefangen werden. Dies könnte auch durch die Nutzung eines Standardentwurfs („Prototyp“) unterstützt werden, vorausgesetzt dieses lassen die jeweiligen örtlichen Bedingungen zu.

 

Bei Bestandssanierungen sowie bei An- und Umbauten ist eine Umsetzung des Raumkonzeptes ggf. nicht in vollem Umfang möglich. Insofern wird bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen sowie An- und Umbauten im Einzelfall zu prüfen sein, inwieweit eine Umsetzung des neuen Raumprogramms bautechnisch und wirtschaftlich realisierbar ist.

 

 

 

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Anlagen

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