Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau der straßenbegleitenden Maßnahmen im Zuge der Gleissanierung Donaustraße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der straßenbegleitenden Maßnahmen im Zuge der Gleisinstandsetzung Donaustraße um einen Beschluss über die Planung einer überbezirklichen Straßenbaumaßnahme, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

2. Sachverhalt

 

Mit Beschluss der DS 17034/14 und 1. Ergänzung hat der Verwaltungsausschuss der Gleisinstandsetzung Donaustraße zugestimmt.

 

Um den heutigen technischen Sicherheitsstandards gerecht zu werden, müssen die vorhandenen signalgeregelten Übergänge zum großen Teil auf die heute gültigen Maße angepasst und die Signaltechnik erweitert werden. Da die Donaustraße mit dem Donauviertel in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen wurde, wird geprüft, ob die Umsetzung eines Umgestaltungskonzeptes für diesen Straßenzug mittelfristig Gegenstand einer Förderung sein kann. Insofern werden die Maßnahmen in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit auf das notwendige Maß beschränkt. Eine Verschiebung der Sanierungsarbeiten der Verkehrs-GmbH ist nicht vorgesehen, da diese zeitlich auf die Baustellensituation der Stadt Braunschweig abgestimmt wurde. Die vorgesehenen Maßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 5 farblich dargestellt.


 

3. Finanzierung

 

Die städtischerseits zu tragenden Kosten betragen ca. 200.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 5S.660017 zur Verfügung. Eine Realisierung der Maßnahme ist für 2017 vorgesehen.


 

 

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Anlagen

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