Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02146
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbegleitende Maßnahmen im Zuge der Gleisinstandsetzung Donaustraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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30.08.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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31.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der straßenbegleitenden Maßnahmen im Zuge der Gleisinstandsetzung Donaustraße um einen Beschluss über die Planung einer überbezirklichen Straßenbaumaßnahme, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
2. Sachverhalt
Mit Beschluss der DS 17034/14 und 1. Ergänzung hat der Verwaltungsausschuss der Gleisinstandsetzung Donaustraße zugestimmt.
Um den heutigen technischen Sicherheitsstandards gerecht zu werden, müssen die vorhandenen signalgeregelten Übergänge zum großen Teil auf die heute gültigen Maße angepasst und die Signaltechnik erweitert werden. Da die Donaustraße mit dem Donauviertel in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen wurde, wird geprüft, ob die Umsetzung eines Umgestaltungskonzeptes für diesen Straßenzug mittelfristig Gegenstand einer Förderung sein kann. Insofern werden die Maßnahmen in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit auf das notwendige Maß beschränkt. Eine Verschiebung der Sanierungsarbeiten der Verkehrs-GmbH ist nicht vorgesehen, da diese zeitlich auf die Baustellensituation der Stadt Braunschweig abgestimmt wurde. Die vorgesehenen Maßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 5 farblich dargestellt.
3. Finanzierung
Die städtischerseits zu tragenden Kosten betragen ca. 200.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 5S.660017 zur Verfügung. Eine Realisierung der Maßnahme ist für 2017 vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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572,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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256 kB
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3
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(wie Dokument)
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123,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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198,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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134,1 kB
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