Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02861-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachnutzung des Schulgebäudes der Grundschule Schuntersiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Schebesta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe BIBS/Die Linke im Stadtbezirksrat 332 vom 12. August 2016 wird wie folgt Stellung genommen:
In der Schulanlage Schuntersiedlung sind die Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen, und eine Außenstelle der Grundschule Schunteraue untergebracht. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen wird untersucht, den Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße an den Schulstandort Schuntersiedlung zu verlagern.
Dieses ist denkbar, da mit Einführung der inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2013/2014 und den entsprechenden Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes die Förderschulen Lernen jahrgangsweise aufsteigend zuerst im Primarbereich und ab dem Schuljahr 2017/2018 im Sekundarbereich I auslaufen. Aufgrund des jahrgangsweisen Auslaufens der Astrid-Lindgren-Schule wird es sukzessive freie Raumkapazitäten in der Schulanlage Schuntersiedlung geben. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird die Schule ausgelaufen sein.
Im Schulgebäude Pestalozzistraße wäre nach der Verlagerung des Hauptschulzweigs in die Schulanlage Schuntersiedlung ausreichend Platz für die Bildung zusätzlicher Klassen im Primarbereich, um Kinder aus im Schulbezirk gelegenen Baugebieten aufnehmen zu können.
Das entsprechende Szenario als Teil des Schulentwicklungsplans soll Anfang 2017 in den politischen Gremien beraten werden.
Zu Frage 1:
Mit Ausnahme der räumlichen Enge im Schulgebäude Pestalozzistraße hat die Verwaltung keine Kenntnis von Problemen zwischen Schülerinnen bzw. Schülern des Grundschul- und Hauptschulzweiges.
Zu Frage 2:
In der Schulanlage Schuntersiedlung wären die räumlichen Voraussetzungen für einen Ganztagsbetrieb (Mensa, Küche, Freizeitbereich) eines verlagerten Hauptschulzweiges der Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße gegeben.
Auch an anderen Schulstandorten werden bzw. wurden Grund- und Hauptschülerinnen und
-schüler gemeinsam beschult und sich dadurch ergebende pädagogische Herausforderungen bewältigt. Bis 2012 war das auch in der Schulanlage Schuntersiedlung der Fall.
Zu Frage 3:
Eine Beteiligung des Schulelternrates der Grundschule Schunteraue wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Vorbereitung einer schulorganisatorischen Entscheidung über die Verlagerung des Hauptschulzweigs in die Schulanlage Schuntersiedlung erfolgen.
