Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02866
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 15. Februar 2011 (Drucksachen-Nr. 14021/10) bestand bei der Stadt Braunschweig eine Vereinbarung mit der Personalvertretung, nach der befristet bis zum 31. Mai 2016 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen waren.
Die Personalvertretung ist nunmehr auf die Verwaltung mit dem Wunsch zugekommen, erneut eine Vereinbarung mit den bisherigen Regelungen abzuschließen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken und der Abschluss einer Vereinbarung zu den gleichen Rahmenbedingungen wie bisher wird vorgeschlagen:
- Die bisherige Vereinbarung galt für die Dauer von 5 Jahren. Seitens der Verwaltung wird nunmehr die Befristung bis zum 31.12.2021 vorgeschlagen.
- Um personalwirtschaftliche Möglichkeiten nicht einzuschränken, sind betriebsbedingte Änderungskündigungen, die zu keiner finanziellen Verschlechterung führen, weiterhin zugelassen.
- Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die im Rahmen einer Privatisierung dem Übergang ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses widersprechen, ist weiterhin zulässig. Andernfalls würden durch einen solchen Widerspruch die Arbeitsverhältnisse zur Stadt Braunschweig auf Dauer bestehen bleiben, obwohl die bisher wahrgenommenen Aufgaben entfallen und ggf. auch keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind.
- Weiterhin ist vorgesehen, dass bei evtl. künftigen Privatisierungen für übergehende Beschäftigte im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages ein grundsätzlicher Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für mindestens fünf Jahre vereinbart werden soll. Dieses soll - in Anlehnung an die in der Vergangenheit abgeschlossenen Personalüberleitungsverträge - zur Erleichterung der Umsetzung und einer einheitlichen Handhabung von Personalübergängen dienen.
Der beigefügte Entwurf der Vereinbarung ist mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmt.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung für die Stadtverwaltung ist vorgesehen, den Konzerngesellschaften zu empfehlen, den Abschluss bzw. die Verlängerung von Betriebsvereinbarungen über den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen zu prüfen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,4 kB
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