Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02834-01
Grunddaten
- Betreff:
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Anderweitige Nutzung des Gebäudes Naumburgstraße 23 nach Umbaustpp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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24.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2016 (DS 16-02834) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Sockelgeschoss der Naumburgstraße 23 sind 15 Musikübungsräume vorhanden, die vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden benutzt werden. Die Gewährleistung des rechtlich gebotenen Lärmschutzes stellt bei einer gleichzeitigen Wohnnutzung in den Obergeschossen hohe Anforderungen, die auch für die Flüchtlingsunterbringung technisch noch nicht abschließend geklärt werden konnte.
Um die Flüchtlingsunterbringung langfristig wirtschaftlich und nachhaltig zu gestalten, hält die Verwaltung die Realisierung von Wohnbauten für Flüchtlinge an acht Standorten für je 80 - 100 Personen fest. Dies ermöglich nicht nur ein Freiziehen der Notunterkünfte, sondern stellt auch ein Zusammenspiel mit weiteren Standorten Reaktionsmöglichkeiten sicher, falls die Flüchtlingszahlen wieder anschwellen sollten.
Die massive Bauweise und die Raumgliederung dieser Gebäude ist darauf ausgelegt, auch Wohnnutzungen für andere Bevölkerungsgruppen anbieten zu können. Vor allem am Standort Mendelssohnstraße Nähe der TU ist hierbei explizit an studentisches Wohnen gedacht. Ein Ausbau weiterer Liegenschaften ist unter jetzigen Bedingungen nicht sinnvoll.
