Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02797-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungskonzept für das Jugendzentrum B58
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 10.08.2016 (16-02797) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Es ist eine brandschutztechnische und energetische Sanierung des gesamten Gebäudes erforderlich. Auch die Lüftung des Saales, der Küche und der Cafeteria ist entsprechend ihrer Nutzung sicher zu stellen. Im Zuge einer Neuordnung der Nutzungen wäre die barrierefreie Nutzung durch Aufzug und Rampe zu ermöglichen.
Momentan besitzt das Gebäude einen notwendigen Treppenraum als ersten Rettungsweg, welcher baulich für den Hort und für die Probenräume sowie die Räume des Jugendzentrums die Entfluchtung sicherstellt. Der zweite Rettungsweg für das Jugend-zentrum ist über eine außenliegende Stahltreppe gegeben bzw. für die sonstigen zuvor genannten Bereiche wird dieser über Hubrettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt. Um eine frühzeitige Evakuierung des Gebäudes zu ermöglichen, ist das Gebäude mit einer internen Alarmierungsanlage ausgestattet und wird vollflächig mit automatischen Brandmeldern überwacht. In den Räumen mit hohem zu erwartenden Lärmpegel erfolgt zusätzlich zur akustischen eine optische Alarmierung.
Die Einrichtung ist durch die vorgegebene Gebäudeordnung sehr verwinkelt. Aus pädagogischer Sicht ist eine Neuordnung der räumlichen Nutzung notwendig.
Zu Frage 2:
Resultierend aus der am 16.08.2016 erfolgten Begehung mit der Bauordnung und der Feuerwehr werden folgenden Maßnahmen zeitnah durch den FB 65 umgesetzt:
- Kennzeichnung der Rettungswege mit akkugepufferten, hinterleuchteten Rettungszeichen.
- Ertüchtigung des vorhanden notwendigen Treppenraumes durch Entfernung brennbarer Verkleidungen und Ertüchtigung sämtlicher angrenzender erforderlicher Türen sowie Schließung von funktional nicht erforderlichen Öffnungen zum Treppenraum.
- Zurückschneiden der Baumkronen in den Bereichen der Anleiterstellen, um diese ungehindert zu erreichen.
- Weiterhin fand im Rahmen der Begehung die Sensibilisierung des Personals für den organisatorischen Brandschutz mittels der Durchführung von Evakuierungsübungen sowie Brandlastenfreihaltung der Rettungswege statt.
Zu Frage 3:
Für die Neuordnung und Sanierung des Jugendbereiches, Kinderbereiches, des Tonstudios und Veranstaltungsbereiches liegt lediglich ein Nutzungskonzept, aber keine Planung vor. Aufgrund der bisher noch nicht gesicherten Finanzierung und notwendiger Priorisierung der städtischen Baumaßnahmen, u. a. im Zuge der Flüchtlingsaufnahme und drängender Brandschutzmaßnahmen in Schulen, ist gegenwärtig eine Realisierung beginnend 2020 geplant.
