Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02830-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.08.2016 (16-02830) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die aktuellen Angebotsschwerpunkte der Einrichtung werden auch im neuen Nutzungskonzept beibehalten:

 

  • Kinder- und Teeny-Klubarbeit/Schulkindbetreuung,
  • offene Jugendarbeit
  • Jugend-Kulturarbeit (10 Musikübungsräume/Veranstaltungen/Konzerte)

 

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind ein vernetzter Bestandteil der kommunalen Bildungs-, Kultur- und Freizeitlandschaft in Braunschweig. Das B 58 arbeitet im Bereich der Angebote für Kinder und Jugendliche stadtteilorientiert für den Stadtbezirk Nordstadt. Die Angebote der Jugendkulturarbeit erreichen die Jugendkulturszene der gesamten Stadt.

 

Nach den von FB 65 und FB 51 gemeinsam erarbeiteten ersten Überlegungen zu einem neuen Nutzungskonzept könnten einige Angebotsschwerpunkte erweitert werden, und die Bedingungen für die Angebote in den o. g. Schwerpunkten würden erheblich optimiert. Aus pädagogischer Sicht ist eine Neugliederung der räumlichen Nutzung notwendig. Die im neuen Nutzungskonzept angedachten Veränderungen im Einzelnen:

 

  • Umzug der Kinder- und Teeny-Klubarbeit/Schulkindbetreuung - bisher im ersten OG - in das Erdgeschoss des Gebäudeteils am Bültenweg, in dem bisher die offene Jugendarbeit stattfindet.

 

  • Verlagerung der Angebote der offenen Jugendarbeit in das 1. OG des derzeitigen Veranstaltungsraumes. Die vorhandene Küche und die im OG vorhandenen Nebenräume sollen als Gruppenräume und Büroraum für dieses Angebot genutzt werden.

 

  • Die Veranstaltungsangebote werden ins Erdgeschoss, in den Bereich der ehemaligen Holz- und Metallwerkstatt verlegt. Die Erschließung dieser Räume erfolgt über einen eigenen Eingang mit Foyer. Der Einbau einer Küche, eines Büros für die organisatorischen Arbeiten des Jugendkulturvereins und separater WC-Anlage sind wünschenswert.

 

 

Zu Frage 2:

 

Das Nutzungskonzept beschränkt sich auf die räumliche Zuordnung von Nutzung im Bestand unter Integration ehemaliger Werkstatträumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes. Da keine fußende Planung vorliegt, kann zu den Kosten einer Realisierung keine Aussage getroffen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Sanierung des B 58 ist ab 2020 geplant. Sollte der Umbau zur Realisierung des Nutzungskonzeptes umgesetzt werden, müsste dieser mit der Sanierung des Gebäudes gekoppelt werden.
 

 

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