Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02809-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Situation der geförderten Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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23.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion [16-02809] vom 11. August 2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zunächst ist zu beachten, dass es sich bei den in dem angegebenen Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 28. Juli 2016 genannten Mietpreisen um die derzeit höchstzulässigen Anfangsmieten bei neuen Förderungen durch das Land Niedersachsen handelt. Die genannten Mietpreise gelten nicht bzw. nicht zwangsläufig in den gebundenen Bestandswohnungen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet gibt es derzeit insgesamt 306 Objekte mit Belegungs- und Mietpreisbindungen. Von diesen laufen bis zum Ende des Jahres 2023 bei 61 Mietwohnungen die Belegungs- und Mietpreisbindungen aus.
Zu Frage 2:
Von den vorgenannten 61 Wohnungen wurden 56 Wohnungen im Rahmen der sog. „Vereinbarten Förderung“ (Dritter Förderweg) gefördert. Fünf Wohnungen sind Ersatzwohnungen für Wohnungen des dritten Förderweges an anderen Standorten im Stadtgebiet.
Zu Frage 3:
Die Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus werden vom Land Niedersachsen aufgelegt. Auf die Auflegung, Verlängerung oder Aufstockung dieser Landesprogramme hat die Stadtverwaltung keine Einflussmöglichkeit.
Ein Förderprogramm für preisgünstigen Wohnraum mit kommunalen Finanzmitteln gehört zu den Handlungsempfehlungen des Bündnis für Wohnen. Die Umsetzung und der mögliche Umfang dieser Handlungsempfehlung werden derzeit verwaltungsintern geprüft.
