Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02873-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerrechtliche Einleitungen in Gewässer der Schunter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 332 vom 12. August 2016 [16-02873] wird wie folgt Stellung genommen:
Der Verwaltung ist an dem in der Anfrage angegebenen Graben lediglich eine Gewässerver-unreinigung im Juni diesen Jahres bekannt.
Dabei waren am 17. Juni 2016 Einsatzkräfte der Feuerwehr aufgrund eines Gewässer-schutzalarms wegen einer Gewässerverunreinigung der Schunter im Einsatz. An einer Nie-derschlagswassereinleitstelle am Parnitzweg direkt südlich der Autobahn A2 war hier eine stark riechende Leichtflüssigkeit in den zur Schunter führenden Vorfluter gelangt. Auf Veran-lassung der Unteren Wasserbehörde wurde als Sofortmaßnahme ein Sorbentschlängel vor den Regenwasserablauf gelegt. Ferner wurde der Kanaldienst der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) angefordert, um den Zufluss der Flüssigkeit aus dem Regen-wasserkanal zu unterbinden.
Da die Ursache der Verunreinigung im Regenwasserkanal im Rahmen dieses Einsatzes vor
Ort nicht ermittelt werden konnte, fand zu einem späteren Zeitpunkt eine Kanaluntersuchung
im Bereich östlich des Parnitzwegs statt. Die Schächte in dem Bereich entlang der „Forst-straße“ und „In den Waashainen“ wurden durch den Kanaldienst der SE|BS und die Untere
Wasserbehörde auf Auffälligkeiten kontrolliert. Beim Öffnen verschiedener Schächte konnten
sowohl ein auffälliger Geruch (vermutlich Dieselkraftstoff) als auch Schlieren im fließenden
Wasser des Regenwasserkanals verfolgt werden. Diese Auffälligkeiten verloren sich aller-dings in Fließrichtung aufwärts im Kanalsystem. Da ein Endschacht nicht zu erkennen war,
wurde die Untersuchung des letzten Teilstücks des Kanals mittels einer Kamerabefahrung
veranlasst. Ein Verursacher für die Verunreinigung, also eine konkrete Einleitung in den Re-genwasserkanal, konnte nicht ausfindig gemacht werden.
Die Analyse der aus dem Graben und dem Regenwasserkanal entnommenen Wasserproben
ergab erwartungsgemäß hohe Belastungen mit Kohlenwasserstoffen. Die betroffene Regen-wasserkanalisation wurde durch die SE|BS gereinigt.
Präventive Maßnahmen, die in Zukunft eine Gewässerverunreinigung verhindern können, sind nur dann vorstellbar, wenn der konkrete Einleitungsort und ein Verursacher bekannt sind.
Da die Erfolgsaussichten bei der Ursachenermittlung umso größer sind, je zeitnäher eine Untersuchung des Regenwasserkanals durchgeführt werden kann, wäre es hilfreich, wenn eine ggfs. erneut auftretende Gewässerverunreinigung umgehend der Feuerwehr gemeldet würde. Diese benachrichtigt im Rahmen des Gewässerschutzalarmplans die Untere Was-serbehörde.
