Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01944-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Antrag der SPD-Fraktion/Bündnis 90/Grüne [16-01944] vom 14.04.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) wurde im Jahr 2012 unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Lärmaktionsplan für Braunschweig erarbeitet. Die im Rahmen der Erarbeitung eruierten Möglichkeiten zur grundsätzlichen Minderung von Verkehrslärm wurden im weiteren Prozess diskutiert und deren Umsetzbarkeit u. a. am geltenden Verkehrsrecht geprüft. Im August 2013 wurde der Lärmaktionsplan von den politischen Gremien der Stadt beschlossen. Der Lärmaktionsplan enthält ein Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Braunschweig und der anderen betroffenen Baulastträger konkretisiert werden. Darüber hinaus wurden 15 erlebbare Erholungsräume als sogenannte „Ruhige Gebiete“ eingestuft und sollen vor weiterer Verlärmung geschützt werden. Die Ruhigen Gebiete Nr. 14 und 15 liegen im Stadtbezirk 211 (s. Anlage).

 

Bis zur nächsten Aktualisierung (regelmäßig alle fünf Jahre, § 47 c Abs. 4 und § 47 d Abs. 5 BImSchG) wird das beschlossenen Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplans sukzessive umgesetzt und entfaltet durch die gefassten Grundsatzbeschlüsse auch in der Zukunft eine lärmmindernde Wirkung z. B. durch den Einbau lärmarmer Straßenbeläge bei Straßenneubau- und bei Straßensanierungsvorhaben.

 

Ziel des ersten Lärmaktionsplans war es, die am stärksten geräuschbelasteten Bereiche (> 65 dB(A) am Tage bzw. 55 dB(A) nachts als Dauerschallpegel), in denen zugleich auch viele Menschen wohnen (mehr als 40 Menschen je 100 m), zu entlasten. Erfreulicherweise sind derart hoch geräuschbelastete Wohnbereiche nicht im Stadtbezirk 211 vorhanden.

 

Ideen/Beschwerden aus dem Bereich Stöckheim-Leiferde:

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden über 1.000 Maßnahmenvorschläge von den Bürgern Braunschweigs benannt. Aus dem Bereich des Stadtbezirks 211 gab es im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung knapp 30 Ideen und Beschwerden.

 

Alle Anregungen wurden im Einzelnen geprüft. Viele Anregungen wie: der Wunsch nach Geschwindigkeitskontrollen, Sperrungen für Lkw, Minderung des Straßenbahnlärms und verkehrliche Beschränkungen an Brückenverbindungen über die Oker wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, da dies keine Themen sind, die im Rahmen des Lärmaktionsplans geregelt werden können.

 

Dem vorgebrachten generellen Bedarf zur Lärmminderung an Straßen wurde u. a. Rechnung getragen durch die beauftragte Erarbeitung eines gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzeptes sowie durch den Beschluss, bei allen Straßenneubau- und Straßensanierungsmaßnahmen zukünftig lärmarmen Straßenbelag einzubauen.

 

Weitere Maßnahmen zum Lärmschutz auch außerhalb des Lärmaktionsplans wurden z. B. durch die errichtete Lärmschutzwand am Schenkendamm (Baugebiet Meerberg), Schulungen von Busfahrern und durch den Einsatz moderner Schienenfahrzeuge, die im Bereich der Drehgestelle verkleidet sind, umgesetzt.

 

Ausblick

 

Im Jahr 2017 wird die Lärmkartierung (Berechnung des Istzustandes der Verlärmung) aktualisiert und ausgehend von diesen Ergebnissen ist die Lärmaktionsplanung im Jahr 2018 zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen der Fortschreibung obligatorisch. Die bereits novellierten europäischen Vorgaben zur Lärmminderungsplanung sind jedoch noch von der Bundesgesetzgebung national umzusetzen.

 

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Anlagen

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