Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02646
Grunddaten
- Betreff:
-
128. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig "SB-Markt Timmerlah", Stadtgebiet zwischen Timmerlahstraße, Mühlenstieg und Bahnstrecke Braunschweig-Hildesheim Planbeschluss, Behandlung der Stellungnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.„Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend
den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage Nr. 3 zu behandeln.
2.Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 128. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung
mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Am 11. Juli 2014 wurde bei der Stadt Braunschweig ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem Ziel einen SB-Markt zu errichten, eingereicht. Der Stadtteil Timmerlah verfügt derzeit nicht über einen Nahversorger. Die Planung entspricht somit der Zielsetzung der Stadt Braunschweig, eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Wohnstandorte mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) zu erzielen.
Am 23. September 2014 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans TI 30 und der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes „SB-Markt Timmerlah“, beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß
§ 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan TI 30 „SB-Markt Timmerlah“ durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15. Januar 2016 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18. Februar 2016 aufgefordert. Der Zweckverband Großraum Braunschweig stimmt der Planung zur Ansiedlung eines Nahversorgers zu. Die weiteren eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 3 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung versehen. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht.
Am 24. Mai 2016 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 128. Flächennutzungsplan-Änderung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 03. Juni 2016 bis zum 04. Juli 2016 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 7. Juni 2016 von der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Es wurden keine Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen abgegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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215,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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159,6 kB
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