Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02646

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1.„Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend

den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage Nr. 3 zu behandeln.


2.Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 128. Änderung des
            Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung
            mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.

 

 

Inhalt und Verfahren

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Am 11. Juli 2014 wurde bei der Stadt Braunschweig ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem Ziel einen SB-Markt zu errichten, eingereicht. Der Stadtteil Timmerlah verfügt derzeit nicht über einen Nahversorger. Die Planung entspricht somit der Zielsetzung der Stadt Braunschweig, eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Wohnstandorte mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) zu erzielen.


 

Am 23. September 2014 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans TI 30  und der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes „SB-Markt Timmerlah“, beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß
§ 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan TI 30 „SB-Markt Timmerlah“ durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15. Januar 2016 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18. Februar 2016 aufgefordert. Der Zweckverband Großraum Braunschweig stimmt der Planung zur Ansiedlung eines Nahversorgers zu. Die weiteren eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 3 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung versehen. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen  Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht.

 

Am 24. Mai 2016 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 128. Flächennutzungsplan-Änderung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 03. Juni 2016 bis zum 04. Juli 2016 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 7. Juni 2016 von der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Es wurden keine Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen abgegeben.

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise