Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-02910

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Stadt Braunschweig in den Gesellschafterversammlungen aller im Konzern organisierten Unternehmen werden angewiesen, die jeweiligen Geschäftsführungen zu veranlassen,

 

  • soweit vorhanden, wiederum die Vertreter in nachgeordneten Gesellschafterversammlungen rekursiv wie in diesem Beschluss dargestellt anzuweisen, und
  • keine Abgeordneten i.S.d. Par. 45 NKomVG während oder 2 Jahre nach ihrer Amtszeit im Rat der Stadt neu in ihrem Unternehmen anzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

Ziel des Antrags ist es, den Anschein von Interessenkollisionen zu vermeiden und die Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden zu wissen.

 

Mehrfach sind in den vergangangenen Jahren Ratsmitglieder direkt aus dem Mandat heraus in Positionen städtischer Gesellschaften hinein angestellt worden. Solche Wechsel werden gesellschaftlich kontrovers und kritisch diskutiert.

 

Der Anschein, dass ein Mitglied des Rates 

  • bei einer Tätigkeit in einer der städtischen Gesellschaften interne Informationen nutzen könnte, die er durch sein Amt erlangt hat oder 
  • mit Blick auf eine mögliche spätere Tätigkeit in einer der städtischen Gesellschaften bereits während der Amtsführung anderweitige Interessen berücksichtigt, 

soll verhindert werden. Ansonsten könnte der Eindruck entstehen, dass nicht immer die Interessen des Allgemeinwohls im Vordergrund stehen.

 

 

 

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