Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-02955
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmmessungen am Flughafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.09.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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23.11.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
„Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfeld des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg an den Grenzen zu Wohngebieten zeitlich aufgelöste Messungen der Schallimmissionen (A-bewertete Summenpegel und für die empfundene Belästigung relevante Kenngrößen (z.B. Terzspektren, Taktmaximalpegel)) durchzuführen.
Die Messungen sollen dazu dienen, die tatsächliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens in den umgebenden Stadtteilen festzustellen. Konkret sind an den jeweils dem Flughafengelände am nächsten liegenden Gebäuden der Stadtteile Waggum, Wenden, Bienrode und Hondelage kontinuierliche Messungen über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Monat durchzuführen.
Aus den gemessenen Werten ist anschließend über Ausbreitungsberechnungen die Belastung der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Die gemessenen und die berechneten Werte sollen vollständig dokumentiert und veröffentlicht werden.
Für den Fall, dass die Immissionswerte in den Stadtteilen die nach der jeweiligen Gebietskategorie zulässigen Grenzwerte überschreiten, wird die Verwaltung gebeten, geeignete Vorschläge zu machen, wie die Einhaltung der Grenzwerte zukünftig erreicht werden kann.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Im Umfeld des Braunschweiger Flughafens gibt es verschiedene Lärmquellen, die sich untereinander verstärken. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten für die Lärmquellen findet ohne besonderen Anlass keine Kontrolle der an den Gebäuden der AnwohnerInnen auftretenden Lärmwerte statt.. Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass das vermischte Wirken von Gewerbelärm, startenden oder landenden Flugzeugen und dem Straßenverkehrslärm zu Überschreitungen der in den Wohngebieten der angrenzenden Stadtteile zulässigen Grenzwerte führt. Dies wiederum müsste Lärmminderungsmaßnahmen zur Folge haben, mit denen die AnwohnerInnen entsprechend geschützt werden.
In dem Antrag geht es zunächst lediglich um eine punktgenaue Ermittlung der Lärmbelastung aus den unterschiedlichen Lärmquellen. Die Messungen sollen dazu dienen, die tatsächliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens in den umgebenden Stadtteilen festzustellen und mögliche Hinweise auf die Lärmquellen (z.B. Autobahn, Flugbetrieb, Aggregate am Boden) geben.
Für die Lärmmessung notwendige Finanzmittel sollen bei Bedarf durch eine überplanmäßige Aufwendung in 2016 oder eine Einplanung im Haushaltsplan 2017 sichergestellt werden. Eine Beteiligung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist zu prüfen.
