Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02723-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Stadtmarketing GmbH (BSM): Einnahmen aus erteilten Sondernutzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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26.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 2.08.2016 (16-02723) wird zu den Fragen 1 und 2 wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
In ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2016 führt die Stadt Braunschweig aus, dass sie zu den erteilten Sondernutzungserlaubnissen im Mai 2015 keine Auskunft zu den abgerechneten Preisen geben kann. Die Sondernutzungsgebühren werden von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH pauschal mit der Stadt Braunschweig abgerechnet. Die Gesellschaft rechnet Sondernutzungsentgelte mit dem jeweiligen Nutzer auf privatrechtlicher Vertragsbasis ab, deren Details aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht oder nur mit Zustimmung des Vertragspartners veröffentlicht werden dürfen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgen weitere Informationen.
Zu Frage 2:
Die für die Sondernutzungen abgerechneten Entgelte orientieren sich an den Gebührensätzen der Sondernutzungsgebührenordnung und sind im Internet ebenso einsehbar, wie die Kriterien zu Reduktionen der Gebühren. Gemeinnützige Veranstalter und Antragsteller bezahlen keine Sondernutzungsentgelte, bzw. zahlen nur Entgelte für Verkaufsstände.
Zu Frage 3:
Die Beantwortung der Frage erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Wirtschaftsausschusssitzung.
