Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02852-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.08.2016 (16-02852) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für die Beantwortung der Fragen wurde das Jobcenter Braunschweig beteiligt.

 

Zu Frage 1:
Die Bundesagentur für Arbeit ist solange für Asylbewerber zuständig, bis über den Asylantrag abschließend entschieden und der Aufenthaltsstatus geklärt ist. Die Jobcenter werden mit positiver Entscheidung über den Asylantrag und Entscheidung über den Aufenthaltsstatus zuständig und bauen damit inhaltlich im Regelfall auf die bis dahin durch die Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten Maßnahmen auf.

 

Durch das Bestehen einer Landesaufnahmebehörde hat Braunschweig erst seit dem 01.01.2016 Flüchtlinge zugewiesen bekommen. In der Regel sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen, so dass es sich bei den Neuantragsstellern im Flüchtlingsbereich momentan überwiegend um Zuzüge handelt.

 

Derzeit werden ca. 600 Flüchtlinge im Alter 15 - 67 betreut. In der Regel benötigen diese Hilfesuchenden Sprachunterricht zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt ist in dieser Phase aufgrund der in der Regel noch sehr hohen Sprach-barriere nur in Ausnahmefällen ein realistisches direktes Ziel.
 

Zu Frage 2:
Wie auch bei allen anderen Arbeitssuchenden hilft der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters bei Einstellungswünschen.

 

Es können alle vorhandenen Instrumente zur Integration (bspw. Eingliederungszuschüsse, berufsvorbereitende Maßnahmen oder Qualifikationsförderungen) genutzt werden.

 

Daneben gibt es noch spezielle Formate, um den Personenkreis der Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Für den 6.9.2016 ist zum Beispiel ein sogenanntes „Job-Speed-Dating“ geplant, in der von IHK und Arbeitgeberverband benannte Betriebe Gelegenheit er-halten, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchende aus dem Kreis der Schutzsuchenden kennenzulernen.


 


 

Zu Frage 3:

Bei regelmäßigen Treffen des örtlichen Beirates im Jobcenter Braunschweig stehen verschiedenste Vertreter, u.a. aus der Kommunalpolitik sowie vonseiten der Arbeitgeberverbände-de, im engen Kontakt mit den jeweils Verantwortlichen im Jobcenter.

 

Daneben wurde im April dieses Jahres eine „Kooperationsvereinbarung zur Integration von Asylbewerbern und Asylberechtigten in Ausbildung und Arbeit in der Region Braunschweig“ abgeschlossen. Beteiligt sind die IHK, die HWK, die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund, so sind mit der Agentur für Arbeit und den Jobcentern der Region alle wesentlichen Akteure des Arbeitsmarktes beteiligt. Dadurch erfolgt ein regelmäßiger Austausch über die Möglichkeiten und den Stand der Integrationsprozesse.

 

Neben dem Regionalen Fachkräftebündnis Südostniedersachsen beschäftigt sich auch die Braunschweig Zukunft GmbH regelmäßig mit dem Thema „Flüchtlinge und Arbeitsmarkt“. Sowohl mit der Veröffentlichung von aktuellen allgemeinen Informationen als auch in Einzel-gesprächen mit Unternehmen wird die Thematik kontinuierlich befördert.

 

 

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