Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02791

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Frage eines Gastes in der Einwohnerfragestunde der Bezirksratssitzung vom 28.07.2016, ob es Auflagen bezüglich der Ausgleichsflächen für das Bauvorhaben Denkmalsweg 2 gebe, teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Vermutlich sind mit der Frage die Bauvorhaben Denkmalsweg 5 und 6 gemeint. Die ge­planten Vorhaben wurden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt, so dass kein naturschutzrechtlicher Eingriff zu bewerten war.

Die Bauvorhaben liegen im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Schunter.

Aus diesem Grund ist zusätzlich zur Baugenehmigung eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 WHG vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abt. Umweltschutz, erforderlich. In der Baugenehmigung ist eine aufschiebende Bedingung enthalten, die darauf hinweist, dass die Baugenehmigung nur in Verbindung mit der wasserrechtlichen Genehmi­gung gilt. Diese wasserrechtliche Genehmigung wurde mit der Auflage verbunden, den durch das baugenehmigte Vorhaben verloren gehenden Retentionsraum auszugleichen. Der Aus­gleich wurde wie beantragt durch eine Abgrabung im Bereich der Frickenmühle funktions­gleich, d. h. ebenfalls am Rande des Überschwemmungsgebiets, realisiert. Der abgegrabene Boden wurde aus dem Überschwemmungsgebiet verbracht.


 

 

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