Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02933

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bezug nehmend auf den Protokollauszug aus der Stadtbezirksratssitzung 323 Wenden-Thune-Harxbüttel vom 28.07.2016 – Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion – nimmt die Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen zum Bauvorhaben „Wendebrück 2“ wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1 und 2:
Für das Grundstück Wendebrück 2 ist mit Datum vom 06.08.2015 ein Bauvorbescheid über die Bebaubarkeit mit einem Mehrfamilienhaus beantragt worden. Mit Bescheid vom 12.01.2016 wurde festgestellt, dass aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes WE 46 nur ein Gebäude mit einer Nutzungsmischung (Gewerbe und Wohnen) zulässig sei. Über Einstellplätze wurde in diesem Rahmen nicht entschieden.

Mit Datum vom 12.07.2016 wurde der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (13 WE) mit Tiefgarage beantragt.

Gemäß § 47 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) müssen für Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, Einstellplätze in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und der Besucher der Anlagen aufnehmen können.

Der Nachweis der notwendigen Einstellplätze erfolgt nach Maßgabe der Ausführungs-bestimmungen zu den §§ 46 und 47 NBauO. Hier ist festgelegt, dass bei Mehrfamilien-häusern 1 - 1,5 Einstellplätze/Wohneinheit und für Läden/Geschäftshäuser 1 Einstellplatz je 30 - 40 m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mind. 2 Einstellplätze, nachzuweisen sind. In diesen Richtzahlen ist der Anteil für Besucherstellplätze bereits prozentual berücksichtigt.

In Braunschweig werden bei Mehrfamilienhäusern 1 Einstellplatz/Wohneinheit und bei Läden/Geschäftshäusern der Mittelwert (1 Einstellplatz je 35 m²) zugrunde gelegt. Abweichungen von dieser Basis sind besonders zu begründen.
 

Zu Punkt 3:
Die Rückstaubildung von der Lichtsignalanlage (ehem. B 4) bis zur Einmündung Hauptstraße/Am Pottkamp ist in erster Linie dem zeitweise erhöhten Verkehrsaufkommen zuzuordnen, jedoch nicht Fahrzeugen, die im genannten Abschnitt abgestellt werden. Gleichwohl bestehen keine Bedenken gegen ein beidseitiges eingeschränktes Haltverbot. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Anordnung treffen.
 

 

Zu Punkt 4:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist der ursprüngliche Ansatz für die geplanten Straßenbaumaßnahmen auf der Hauptstraße in Wenden von 300.000 € auf 150.000 € reduziert worden. Gemäß der Beschlussvorlage vom 15.09.2016 wurden die Maßnahmen Hauptstraße/Aschenkamp und Hauptstraße/Wendebrück mit einem Bauvolumen von insgesamt 215.000 € vorgestellt. Da in diesem Jahr noch der Umbau im Bereich Hauptstraße/Aschenkamp erfolgt, wird das Projekt Hauptstraße/Wendebrück vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben. Folglich besteht derzeit kein Abstimmungsbedarf mit dem Neubau-Projekt Wendebrück 2.
 

 

 

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