Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01781-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 27.04.2016 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Bezirksrat 323 bittet die Verwaltung, die Möglichkeit der Parkzeitbegrenzung auf der Nordseite der Straße „Im Steinkampe“ zwischen dem Arztpraxengrundstück und der Einmündung Eichendorffstraße, z. B. durch Verkehrszeichen 314-10 und 314-20 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 2 Std.) gem. StVO zu prüfen und ggf. umzusetzen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Polizei überprüft.

Die dort vorhandenen Grundstücke verfügen überwiegend über eigene Stellplätze; über Dauerparker in diesem Abschnitt liegen weder der Polizei noch der Verwaltung Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Überprüfung fiel aber auf, dass in unmittelbarer Nähe und zwar gegenüber dem Arztpraxen-Grundstück 16 Stellplätze ausschließlich für Patienten der Arztpraxis auf einem privaten Grundstück reserviert sind (vgl. anliegendes Foto). Die Einrichtung eines Parkscheibenbereichs ist daher entbehrlich.


 

 

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Anlagen

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