Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02541-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baustop Schunterrenaturierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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29.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323 vom 23.06.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Es wurde kein allgemeiner Baustopp verhängt. Nur für ein streitbefangenes Einzelgrundstück ist der Abschluss derzeit durch einen Rechtsstreit gehindert. Das Verfahren ist zurzeit beim OVG Lüneburg anhängig. Der Ausgang des Verfahrens betrifft nicht die Flutung des nördlich des streitbefangenen Grundstückes bereits hergestellten neuen Laufes.
Zu Frage 2:
Die Genehmigung des von der BEB gestellten Antrages liegt beim Bergamt Clausthal-Zellerfeld. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erteilt wird und die Verlegung ausgeführt werden kann. Die anderen Erd- und Wasserbauarbeiten, wie auch die Pflanzmaßnahmen werden auf den verfügbaren Flächen im Laufe dieses Jahres fortgesetzt. Die Restarbeiten und die Flutung des neuen Laufes werden voraussichtlich zur Mitte des kommenden Jahres - nach Verlegung der Leitung - erfolgen können.
Zu Frage 3:
Durch die aufgrund des Rechtsstreites eingetretene Verzögerung ist mit dem Ausfall von anteiligen Fördermitteln in einer Größenordnung kleiner als 20.000 Euro zu rechnen. Durch den Ausfall ist jedoch die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in ihren wesentlichen Bausteinen nicht gefährdet.
