Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02960

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Kimmeridge GmbH, Lingen mit Bescheid vom 16.08.2016 die bis 31.08.2021 befristete Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Erlaubnisfeld Borsum erteilt (siehe Anlage).

 

Im Rahmen des bergrechtlichen Erlaubnisverfahrens wurde die Stadt Braunschweig im letzten Jahr beteiligt. Entsprechend dem einstimmigen Ratsbeschluss in der Sitzung am 06.10.2015 hat die Verwaltung eine ablehnende Stellungnahme abgegeben (Vorlagen 15-00574 und 15-00574-01).

 

Der Bescheid des LBEG geht inhaltlich nicht auf die Stellungnahmen der Stadt Braunschweig oder anderer Gebietskörperschaften ein. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden der Kimmeridge GmbH, Lingen mit dem Erlaubnisbescheid lediglich zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Die bergrechtliche Erlaubnis berechtigt nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen. Vielmehr wird ein Bereich zur Untersuchung und ggfs. späteren Gewinnung von Bodenschätzen definiert und der jeweiligen Firma zugeordnet. Umgangssprachlich wird ein „Claim“ abgesteckt.

 

Die Erlaubnis lässt z. B. die Analyse vorhandener Daten zu. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen nur aufgrund zugelassener bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen. Das LBEG hat zugesichert, die Stadt in einem künftigen Betriebsplanverfahren zu

beteiligen.

 

Die Anhörung nach § 15 BBergG verleiht den Behörden und Gemeinden keine eigenen, durchsetzbaren verfahrensrechtlichen Rechtspositionen. Die Stadt Braunschweig besitzt daher nicht die Befugnis gegen die bergrechtliche Erlaubnis zu klagen.

 

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Anlagen

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