Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02897

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

In Braunschweig leben zahlreiche Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht mit ange-messenem Wohnraum versorgen können. Dazu gehören z. B. Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit Bedrohte, Frauen im Frauenhaus, Haftentlassene, Transferleistungsbe-ziehende, Suchtkranke, verschuldete Personen (Schufaeintrag), Menschen in Ausweichquar-tieren (ohne Mietvertrag), Menschen mit multiplen Problemlagen und Menschen ohne Per-spektive auf eigenen Wohnraum.

 

Nach der aktuellen Erhebung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen sind in Braun-schweig zurzeit 530 Personen ohne Wohnung (Steigerung um 17 % zum Vorjahr). Dazu kommen die Personen, die zwar wohnungslos sind, aber keinen Kontakt zu den Beratungs-stellen haben sowie ca. 100 Personen, von denen bekannt ist, dass sie in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.

 

2. Zentrale Stelle für Wohnraumakquise und Ausweitung des Probewohnens

 

Das „Bündnis für Wohnen“ in der Stadt Braunschweig hat sich in den im November 2015 erstellten Handlungsempfehlungen für die Schaffung einer Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) ausgesprochen.

 

Die ZSW soll den oben genannten Personenkreis bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung unterstützen und eine tragfähige Kooperation mit den Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern aufbauen. Neben der Akquise von Wohnraum auf dem gesamten Braunschweiger Wohnungsmarkt gehört auch eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit, die Steuerung der Wohnraumvermittlung (z. B. Probewohnmaßnahmen, Mietgarantien) und Vermittlung von Betreuungsangeboten zum Aufgabenbereich. Die ZSW soll zentraler An-sprechpartner für Wohnungsunternehmen und Privatvermieter werden. So können auch eine systematische Erfassung des Wohnraumbedarfs von Wohnungsnotfällen und eine Bilanzie-rung von Angebot und Nachfrage für die Zielgruppe ermöglicht und Planungsgrundlagen für die kommunale Wohnungspolitik geschaffen werden. Der Rat hat mit Beschluss vom 15. März 2016 für die Schaffung der ZSW jährliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung von Menschen der o. g. Zielgruppe ist das Modell Probewohnen. Wohnungssuchende bekommen die Chance, sich in regulären Miet-wohnungen unter Begleitung der Stadt Braunschweig für einen späteren Mietvertragsab-schluss zu bewähren. Bisher stehen der Stadt Braunschweig hierfür auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsunternehmen pro Jahr ca. 15 Wohnungen zur Verfügung. Aufgrund der Entwicklung des Braunschweiger Wohnungsmarktes reicht dieses Kontingent nicht aus, um die beschriebene Zielgruppe zu versorgen.

 

Mit Schaffung der zentralen Stelle für Wohnraumhilfe sollen ab sofort auch zusätzliche Woh-nungen für das Probewohnen akquiriert und perspektivisch auf 50 Probewohnmaßnahmen pro Jahr ausgeweitet werden.

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Für beide Maßnahmen wird ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung erstellt werden.

Das Konzept wird sich an dem sehr erfolgreichen Programm „Wohnraumakquise durch Ko-operation“ der Stadt Karlsruhe orientieren. Derzeit befindet sich das Konzept in der verwal-tungsinternen Abstimmung. Nach Abschluss wird die Verwaltung dem Ausschuss eine Vor-lage im Detail vorlegen.

 

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