Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02967-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kann sich die Stadt den Leerstand ehemaliger Sozialwohnungen leisten?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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13.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE [16-02967] im Rat der Stadt vom 29. August 2016 wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Die Liegenschaft Klostergang 62 (sog. Lange Reihe) ist auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.09.2013 (Ds 16365/13) als Teil eines Gesamtpaketes auf die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz übertragen worden, die ihrerseits wiederum hierüber ein Erbbaurecht ausgegeben hat. Die Erbbaurechtsnehmerin hat mehrere Liegenschaften von der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz übernommen, die sukzessive saniert und einer Nachnutzung zugeführt werden sollen. Als erste Liegenschaft wurde die ehemalige städtische Gärtnerei baulich ertüchtigt und als Integrationsbetrieb von der Neuerkeröder Werkstätten GmbH betrieben.
Die angrenzende Liegenschaft Klostergang 62 (sog. Lange Reihe) soll nunmehr ebenfalls saniert werden. Ein Bauantrag zum Umbau und Sanierung des Gebäudes ist am 18.07.2016 eingegangen. Die Erbbaurechtsnehmerin beabsichtigt mit der Sanierung nach Vorliegen der Baugenehmigung zu beginnen.
Zu Frage 2.:
Im Gebäude Klostergang 62 waren zum Zeitpunkt der Auflösung insgesamt 13 Wohnungslose untergebracht. Zwei wohnungslose Personen bekamen im Rahmen einer Inanspruchnahme (Probewohnmaßnahmen) eine Mietwohnung. Ein Paar ist in Mietwohnraum vermittelt worden und 9 Bewohner sind in dezentralen Unterkünften untergebracht worden.
zu Frage 3:
Aufgrund der dargestellten Sachlage ist ein Erwerb der Liegenschaft nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen.
