Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02790

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellung-nahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 5 und 6 zu behandeln.

 

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Biberweg“, OE 41, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Für das Stadtgebiet zwischen Biberweg, Oker, A 392 und Celler Heerstraße hat der Verwal-tungsausschuss der Stadt Braunschweig am 8. Juli 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biberweg“, OE 41, beschlossen. Anlass war die Nachnutzung des ehemaligen Schulgrundstücks Biberweg 31 sowie des südlich angrenzenden Grundstücks Biberweg 30 F. Das ehemalige Schulgebäude wurde inzwischen abgebrochen.

Die Grundstücke Biberweg 31 und Biberweg 30 F werden als Gewerbegebiet festgesetzt. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sind allgemein zulässig. Damit wird auch die planungsrechtliche Grundlage für das hier geplante Flüchtlingsheim geschaffen.

 

Der benachbarte Tierschutz Braunschweig e. V. benötigt dringend Erweiterungsflächen. Dafür wird eine Teilfläche des ehemaligen Schulgrundstücks als Sondergebiet „Tierheim“ festgesetzt.


Im Übrigen besteht ein Überarbeitungsbedarf der bisherigen Bebauungspläne OE 3 und OE 4 in Bezug auf folgende Aspekte:

 

Anpassung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen für die unterschiedlichen Nutzungen im Plangebiet an heutige Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Umnutzung der Grundstücke Biberweg 31 und 30 F sowie der bestehenden Wohnbebauung Biberweg/Celler Heerstraße,

Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandel,

Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten,

Anpassung der Verkehrsflächen an den heutigen Bestand,

Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) an den Verlauf der A 392 und an die dazugehörige Bauverbotszone,

Erhaltungsfestsetzungen für einzelne, das Ortsbild besonders prägende Bäume,

wichtige nachrichtliche Übernahmen (Bauverbotszone der A 392, Überschwemmungsgebiet der Oker).

 

Die Bebauungspläne OE 3 (Rechtskraft 1974) und OE 4 (Rechtskraft 1975) sollen aufgehoben werden. Hierfür ist ein gesondertes Verfahren erforderlich, das parallel zu diesem Verfahren OE 41 durchgeführt wird. Die Aufhebungen sollen erst in Kraft treten, wenn der Bebauungsplan „Biberweg“, OE 41, rechtskräftig geworden ist.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 23. November 2015 bis 23. Dezember 2015 durchgeführt. Es gingen einzelne Hinweise ein, die in der Planung berücksichtigt wurden. Bedenken gegen die Planung wurden nicht vorgebracht. Die Stellungnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 14. Juni 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 23. Juni 2016 bis 25. Juli 2016 durchgeführt. Es wurde eine Stellungnahme vorgebracht, die in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen ist.

 

Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss

 

Aufgrund der Neueinrichtung von Grundwassermessstellen und neu anzuwendender Prüfwerte im Bodenschutzbereich wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Zwei neue Grundwassermessstellen: Kennzeichnung in den zeichnerischen Festsetzungen und Anpassung der Hinweise (s. Markierung im Text),

zusätzliche Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, im Sondergebiet SO 1 Tierheim: Kennzeichnung in den zeichnerischen Festsetzungen, Ergänzung der Hinweise sowie Ergänzung der Begründung mit Umweltbericht (s. Markierung im Text).

 


Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 5 und 6 aufgeführten Stellungnahmen den Vor-schlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Biberweg“, OE 41, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise