Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom 15. März 1990 sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Teilaufhebungssatzung sowie die Begründung mit Umweltbericht und der aufzuhebende Bebauungsplan sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Nieder­sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angele­genheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt­satzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel

 

Für die Teilfläche der Taubenstraße zwischen dem Mittelweg und der östlichsten Kante des Gebäudekomplexes von BS|Energy wurde am 17. Oktober 1989 der Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom Rat der Stadt Braunschweig als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat am 15. März 1990 mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

 

Der Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, soll für das oben genannte Stadtgebiet (Teilbereich des Bebauungsplanes HA 108) endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.

Die im aufzuhebenden Teilbereich des Bebauungsplanes HA 108 seinerzeit festgesetzten Erweiterungsflächen im Einmündungsbereich Taubenstraße/ Mittelweg sowie die öffentlichen Stellplätze sind umgesetzt worden. Der Ausbau der geplanten Wendeanlage östlich der Bürogebäude von BS|Energy ist bisher nicht erfolgt.

 

Die ehemals verfolgten Ziele des Bebauungsplanes HA 108, nämlich die Ausweisung großer Sonderbauflächen für die Stadtwerke südlich der Taubenstraße, sind aufgrund der Planun­gen für das neue Wohngebiet „Nördliches Ringgebiet“ obsolet geworden. In den ehemals als Sonderbauflächen ausgewiesenen Bereichen setzt der Bebauungsplan „Taubenstraße“, HA 135, nun öffentliche Grünflächen („Nordpark“) fest. Somit fallen große Flächen verkehrs­erzeugendes Bauland weg, die umfangreichen öffentlichen Verkehrsflächen, die nun aufge­hoben werden sollen, verlieren ihre Notwendigkeit.

 

Der Bebauungsplan HA 108 vom 15. März 1990 entspricht im betroffenen Teilbereich somit nicht mehr dem städtischen Planungsziel und soll deshalb für diesen Teilbereich endgültig aufgehoben werden.

 

Die Entwicklung, die innerhalb des von der Aufhebungssatzung betroffenen Teilbereiches des Bebauungsplanes HA 108 stattgefunden hat, weicht insofern von den getroffenen Festsetzungen ab, als die öffentlichen Stellplätze regelmäßig vorrangig von den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern der BS|Energy sowie der vermieteten Büroeinheiten genutzt werden. Ein Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist hingegen trotzdem nicht zu verzeichnen. Im betroffenen Bereich besteht demnach ein sehr viel höherer Bedarf an privaten Stellplätzen als solchen für die Öffentlichkeit, da insbesondere im mittleren und östlichen Teilbereich der Straße weder Wohngebäude noch anderweitige öffentliche Nutzungen vorliegen.

 

Aufgrund des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nordanger“, HA 136, sollen Teile der derzeit vorhandenen privaten Stellplatzanlage östlich des BS|Energy-Grund­stückes mit Wohnbauflächen überplant werden. Der Bebauungsplan „Nordanger“, HA 136, ist die Fortsetzung des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Taubenstraße“, HA 135. Beide Pläne setzen das im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes hervor­gegangene Gesamtkonzept von Ackers|Partner|Städtebau in verbindliches Planungsrecht um.

 

Die dadurch im Planbereich „Nordanger“ wegfallenden privaten Einstellplätze sollen durch die bisher öffentlichen Stellplätze in der Taubenstraße im Bereich der BS|Energy sowie der vermieteten Büroeinheiten ersetzt und diesen als private Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn in diesem Bereich das bisherige Planungsrecht (Fest­setzung als Öffentliche Verkehrsfläche) geändert oder aufgehoben wird. Die öffentliche Verkehrsfläche wird nicht mehr benötigt, da eine Durchfahrt am östlichen Ende der Tauben­straße in das neue Wohngebiet hinein nicht vorgesehen ist und sie lediglich für die Erschlie­ßung der Grundstücke Taubenstraße 2 bis 4 sowie von BS|Energy und den vermieteten Büroeinheiten erforderlich ist.

 

Zudem soll die Taubenstraße in diesem Bereich als öffentliche Straßenverkehrsfläche teilweise eingezogen werden. Die Durchwegung für Fußgänger und Radfahrende in das östlich anschließende neue Baugebiet bleibt erhalten. Im westlichen Teil, im Bereich der anliegenden Wohnhäuser, verbleiben ausreichend öffentliche Stellplätze bezogen auf die Grundstücke Taubenstraße 2 bis 4.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 08. Juli 2016 bis 12. August 2016 durchgeführt.

 

Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wird parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (2) BauGB durchgeführt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Diese Beteiligung wird in der Zeit vom 7. September 2016 bis 23. September 2016 durchgeführt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Spargelstraße“, HA 108, sowie der Begründung mit Umweltbericht.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise