Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03002-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom 15. März 1990 sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Teilaufhebungssatzung sowie die Begründung mit Umweltbericht und der aufzuhebende Bebauungsplan sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Nieder­sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angele­genheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt­satzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Mit dieser Vorlage wird die Anlage 4 - Niederschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB - nachgereicht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB hat in der Zeit vom 7. September bis zum 23. September 2016 stattgefunden.

 

Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.

 


Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Spargelstraße“, HA 108, sowie der Begründung mit Umweltbericht.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise