Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03002-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Spargelstraße", HA 108, vom 15. März 1990 Stadtgebiet: Teilfläche der Taubenstraße zwischen dem Mittelweg und der östlichsten Kante des Gebäudekomplexes von BSIEnergy Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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13.10.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom 15. März 1990 sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Teilaufhebungssatzung sowie die Begründung mit Umweltbericht und der aufzuhebende Bebauungsplan sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Mit dieser Vorlage wird die Anlage 4 - Niederschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB - nachgereicht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB hat in der Zeit vom 7. September bis zum 23. September 2016 stattgefunden.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Spargelstraße“, HA 108, sowie der Begründung mit Umweltbericht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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