Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03053
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm für regenerative Energien der Stadt Braunschweig Hier: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie für Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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20.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit:
Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begrif-fes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zu-wendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist gemäß § 6 Nr. 1 b der Hauptsatzung der Stadt Braun-schweig eine Beschlussfassung durch den Finanz- und Personalausschuss erforderlich. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 € und fällt somit in die Beschlusszuständigkeit des Finanz- und Personalausschusses.
Begründung:
Zur Umsetzung des Förderprogramms für regenerative Energien der Stadt Braunschweig hat der Rat der Stadt Braunschweig unter anderem die Förderrichtlinie für Zuschüsse zur Errich-tung von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Ziel dieser Zuschussrichtlinie ist die Förderung der Errichtung (Projektierung, Anschaffung, Installation) von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom. Förderfähig sind Anlagen auf Ost/West ausgerichteten Dächern (Toleranzbereich: West +150° bis + 30°; Ost -150° bis -30°) sowie Fassaden (Toleranzbereich: West +150° bis 0°; Ost -150° bis 0°).
Die Förderhöhe beträgt 300,00 € je installiertes Kilowatt Peak (KWp)-Anlagenleistung.
Mit Schreiben vom 15. August 2016 wurde für die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtanlagenleistung von 26 KWp auf dem Dach des Gebäudes Fremersdorfer Straße 7, 38116 Braunschweig ein städtischer Zuschuss beantragt. Die Prüfung des Antrags hat die Förderfähigkeit dieses Vorhabens bestätigt.
Unter Berücksichtigung der festgelegten Förderhöhe je KWp-Anlagenleistung wird daher vorgeschlagen, für die Installation der Photovoltaikanlage mit einer Gesamtanlagenleistung von 26 KWp auf dem Dach des Gebäudes Fremersdorfer Straße 7, 38116 Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 7.800,00 € zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf dem Projekt 4S.610032 des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz zur Verfügung.
