Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03067
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschwasserversorgung Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 37 Fachbereich Feuerwehr; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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18.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig über die Finanzierung des Baus, des Betriebs, der Instandhaltung, der Wartung und einer evtl. späteren Erneuerung der Löschwasser-versorgung für das Areal Grünewaldstraße wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Abschluss des Vertrages um eine Angelegenheit, über die weder der Rat gemäß § 58 NKomVG oder der Stadtbezirksrat gemäß § 93 NKomVG zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 85 NKomVG zuständig ist, weil es sich bei dem Vertragsabschluss aufgrund der Wertgrenze nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“). Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Sanierung der IGS Franzsches Feld hat sich gezeigt, dass die bestehende Löschwasserversorgung erneuert werden muss. Zum einen bringen die über eine Trinkwasserringleitung verbundenen Hydranten (insgesamt 12) nicht mehr genug Leistung und sind größtenteils abgängig. Weiterhin ist aufgrund der Trinkwasserhygiene-vorschriften die Feuerlöschwasserversorgung von der Trinkwasserversorgung zu trennen. Die Feuerlöschwasserversorgung versorgt die städtischen Liegenschaften IGS Franzsches Feld und die Sporthalle Franzsches Feld sowie das ehemalige Kreiswehrersatzamt und das Arbeitsgericht, die beide im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen. Deshalb war es notwendig, wegen der Erneuerung Kontakt mit dem Land Niedersachsen aufzunehmen. Das Land Niedersachsen hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es eine Kosten-beteiligung an der Erneuerung und dem Betrieb der bestehenden Feuerlöschwasser-versorgung gegenüber dem Bau und Betrieb einer eigenen Feuerlöschwasserversorgung präferiert.
Aufgrund der Lage der Liegenschaften ist es auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und wirtschaftlich, dass die Stadt das Feuerlöschwasserversorgungssystem für alle genannten Liegenschaften auf zwei getrennte unterirdische Löschwasserbehälter umstellt und sich das Land an den Kosten für den Bau und den Betrieb beteiligt. Für eine entsprechende Regelung ist ein Vertrag erforderlich.
Die Kostenaufteilung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Flächenanteile (m² Nettoge-schossfläche) der zu versorgenden Liegenschaften. Das Land Niedersachsen trägt einen Kostenanteil von 43 %, die Stadt trägt einen Kostenanteil von 57 %. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 289.000 Euro. Die erforderlichen Mittel waren im Haushaltsplan 2015 veranschlagt und stehen 2016 als Haushaltsrest zur Verfügung.
Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme mit der Berufsfeuerwehr Braunschweig und mit dem Land Niedersachsen abgestimmt. Ebenso ist zwischenzeitlich der beiliegende Vertrag mit dem Land Niedersachsen abgestimmt.
Der Vertrag sieht nicht nur eine Beteiligung des Landes Niedersachsen am Bau der neuen Feuerlöschwasserversorgung vor, sondern auch eine Kostenbeteiligung am Betrieb, der In-standhaltung, der Wartung und einer eventuellen später notwendigen Erneuerung. Die Aufteilung der Betriebs- und ähnlichen Kosten erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Baukosten. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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393,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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