Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

•  der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

•  der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
    Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,  
    in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

1. den Wirtschaftsplan 2017 in der vom Aufsichtsrat am 18. Oktober 2016 gebilligten
     Fassung zu beschließen und

 

2. Vergaben gem. § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit
     § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle
     Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 €
     zuzustimmen, soweit sie im Wirtschaftsplan 2017 enthalten sind.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) sowie in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der Stadthalle. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle wird den Wirtschaftsplan 2017 in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 beraten und voraussichtlich eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben. In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 20. Oktober 2016 wird hierzu mündlich berichtet.

Der Wirtschaftsplan 2017 der Stadthalle ist verwaltungsintern und mit der Mitgesellschafterin SBBG abgestimmt. Er weist einen Finanzbedarf von insgesamt 4.369 T€ aus (siehe unten), der sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle von 2.096 T€, für die Volkswagen-Halle von 1.610 T€ und für das Eintracht-Stadion von 663 T€ zusammensetzt. Mittel in dieser Höhe sind (bzgl. des städtischen Anteils in Höhe von 5,1923 %) im städtischen Haushaltsentwurf 2017 veranschlagt. Die SBBG wird einen entsprechenden Verlustausgleich in Höhe ihres Gesellschaftsanteils in ihrem Wirtschaftsplan 2017 darstellen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Gesamtbetrieb ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Für alle drei Betriebsteile sind höhere Personalaufwendungen zu veranschlagen aufgrund von Tariferhöhungen, turnusmäßigen Stufungen und notwendigen Höhergruppierungen. Ferner sind aufgrund der Investitionstätigkeiten der letzten zwei Wirtschaftsjahre gestiegene Abschreibungen einzuplanen. Zudem ist ein Anstieg der Steuern durch die Erhöhung der Grundsteuern gegeben.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Es werden Gesamterträge in Höhe von 1.965 T€ und Gesamtaufwendungen von 4.269 T€ (inkl. Zinsaufwand) erwartet. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der in 2008 für das „Projekt 2009“ gebildeten Kapitalrücklage (insgesamt 7,5 Mio. €) zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle von 208 T€ ergibt sich ein Fehlbetrag von 2.096 T€.

Es wird bei den Umsatzerlösen mit konstanten Einnahmen gerechnet. Einem prognostiziertem geringen Anstieg der Veranstaltungskosten steht eine Abnahme der Instandhaltungskosten entgegen.
 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt noch nicht die Sanierung der Stadthalle.


Betriebsteil Volkswagen-Halle
 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.666 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von

3.276 T€ gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag von 1.610 T€.
 

 

Es werden gestiegene Mieterträge gegenüber 2016 erwartet. Dem stehen jedoch korrespondierend auch höhere Veranstaltungskosten gegenüber. Ferner ist aufgrund turnusmäßig erforderlicher Wartungs- und Reinigungsarbeiten ein Anstieg bei den Instandhaltungsaufwendungen einzuplanen.

 

Betriebsteil Stadion
 

Den Gesamterträgen von 1.420 T€ stehen Gesamtaufwendungen von 2.083 T€ gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag von 663 T€ ergibt.

 

Es wird gegenüber dem Plan 2016 mit konstanten Mieterträgen und sonstigen Umsatzerlösen gerechnet. Die Einnahmen beinhalten eine (noch zu verhandelnde) Erhöhung der Pachtzahlung der Eintracht.

 

Bei den Aufwendungen sind höhere Instandhaltungskosten zu veranschlagen. Der Austausch des Rasens sowie Mängelbeseitigungen in der Westtribüne werden notwendig.

 

Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 für Auftragserteilungen über 100 T€ dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben in der genannten Größenordnung, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze wurde gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung auf 100 T€ festgelegt.
 

 

Der Wirtschaftsplan 2017 der Stadthalle nebst mittelfristiger Planung ist beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise