Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03089
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkleinerung von Aufsichtsräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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20.10.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen zu beschließen, § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen zu beschließen, § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.
3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen zu beschließen, § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.
4. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen zu beschließen, § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern.
Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt als Vorsitzenden sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters entsendet der Rat der Stadt zwei im Krankenhausbereich erfahrene Persönlichkeiten, die nicht dem Rat der Stadt angehören.
Der Betriebsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH entsendet zwei Vertreter in den Aufsichtsrat. Diese müssen dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Entsendung angehören.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, die Aufsichtsräte der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB), der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) und der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) von derzeit fünf auf vier Aufsichtsratsmitglieder zu verkleinern. Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (Klinikum) soll von derzeit neun auf acht Aufsichtsratsmitglieder verkleinert werden. Nach der Verkleinerung der Aufsichtsräte sind neben dem Oberbürgermeister bzw. seinem Vertreter zukünftig jeweils drei Mitglieder sowie beim Klinikum zusätzlich zwei im Krankenhausbereich erfahrene externe Persönlichkeiten vom Rat zu entsenden.
Zur Verkleinerung der Aufsichtsräte sind jeweils Änderungen der Gesellschaftsverträge der entsprechenden Gesellschaften erforderlich. Die Zuständigkeit für die Änderung des Gesellschaftsvertrages obliegt der jeweiligen Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der GGB, der SFB, der BSM und des Klinikums herbeizuführen, sind entsprechende Anweisungsbeschlüsse erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Es ist beabsichtigt, dass der Rat der Stadt Braunschweig in seiner konstituierenden Sitzung am 1. November 2016 über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern städtischer Beteiligungen entscheidet. Die Besetzung der Aufsichtsräte soll auf Basis der vorgeschlagenen Veränderungen in den Gesellschaftsverträgen erfolgen.
Die Gesellschaftsvertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Eintragung in das Handelsregister. Da diese aller Voraussicht nach nicht bis zum 1. November 2016 erfolgen wird, führen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der GGB, der BSM sowie des Klinikums die Geschäfte auch nach Ablauf ihrer Amtszeit am 31. Oktober 2016 weiter.
Es hat sich bewährt, neben den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern auch die zukünftigen Aufsichtsratsmitglieder als Gäste zu einer etwaigen Aufsichtsratssitzung einzuladen.
Der Gesellschaftsvertrag der SFB sieht die Fortführung der Tätigkeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder nach Ablauf der Amtszeit nicht vor. Die Verwaltung wird diesen Umstand bei der Vorbereitung der Ratsentscheidung über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern am 1. November 2016 berücksichtigen und nur noch die Entsendung von vier Mitgliedern in den Aufsichtsrat der SFB vorschlagen.
Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung im Gesellschaftsvertrag verzichtet. Die Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
