Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02789
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzungen für die Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2c Urfassung), vom 11. November 1974 OE 4 (Baublock 52/2c 1. Änderung), vom 10. Juni 1975 Stadtgebiet zwischen Biberweg, Oker, A 392 und Celler Heerstraße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangene Stellungnahme ist entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage 5 zu behandeln.
2. Die Aufhebungssatzungen für die in der Sitzung ausgehängten Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2c Urfassung), vom 11. November 1974 und OE 4 (Baublock 52/2c 1. Änderung), vom 10. Juni 1975 werden gemäß § 1 (8) in Verbindung mit § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Die zugehörigen Begründungen mit Umweltbericht zu den Aufhebungssatzungen werden beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Planungsziel
Für das Stadtgebiet zwischen Biberweg, Oker, A 392 und Celler Heerstraße wurden die folgenden Bebauungspläne vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft:
OE 3 (Baublock 52/2c Urfassung), Rat: 19. Februar 1974, Rechtskraft: 11. November 1974
OE 4 (Baublock 52/2c 1. Änderung), Rat: 15. April 1975, Rechtskraft: 10. Juni 1975
Die Bebauungspläne OE 3 und OE 4 sollen endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.
Eine kleinere Teilfläche des Bebauungsplans OE 3 wurde bereits im Jahr 1994 durch den Bebauungsplan „Biberweg-Südwest“, OE 41, überplant. Für den übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans OE 3 und für den Bebauungsplan OE 4 wird parallel zum Aufhebungsverfahren der neue Bebauungsplan „Biberweg“, OE 41, aufgestellt. Die Bebauungspläne O 3 und OE 4 sind somit nicht mehr erforderlich. Es ist beabsichtigt, die Aufhebungssatzungen erst nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes OE 41 in Kraft treten zu lassen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 23. November 2015 bis 23. Dezember 2015 durchgeführt. Es ging eine Stellungnahme der Telekom ein, deren Hinweise sich jedoch inhaltlich auf den neuen Bebauungsplan OE 41 bezogen. Bedenken gegen die Aufhebungen wurden nicht vorgebracht. Die Stellungnahme ist in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 14. Juni 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 23. Juni 2016 bis 25. Juli 2016 durchgeführt. Es wurden keine Stellungnahmen zu den Aufhebungssatzungen abgegeben.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 5 aufgeführte Stellungnahme den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die Aufhebungen der Bebauungspläne OE 3 (Baublock 52/2c Urfassung) und OE 4 (Baublock 52/2c 1. Änderung) als Satzungen sowie die Begründungen mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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68,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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457,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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282,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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