Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
     
  2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
     
  3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunal­verfassungsgesetz (NKomVG).

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Die militärische Nutzung der Heinrich-der-Löwe-Kaserne wurde im Jahr 2003 aufgegeben, sodass sich die Möglichkeit einer zivilen Nachnutzung des Areals im Südosten der Stadt Braunschweig ergibt. Diese Konversionsfläche bietet mit ihrer Nähe zur Innenstadt und zu zwei Anschlüssen an die Autobahn 39 großes Potential sowohl für Gewerbe- als auch für Wohnnutzung.

 

Am 17. Februar 2015 hat der Verwaltungsausschuss für das Gesamtareal den Aufstellungs­beschluss zum Bebauungsplan „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, mit dem Ziel beschlossen, hier Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen sowie einen attrak­tiven Gewerbestandort u. a. zur Ansiedlung hochwertiger Büronutzungen in Sichtweite zur Autobahn zu schaffen. Nach einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens wird parallel zu diesem Bebauungsplan mit dem Bebauungsplan AW 100 der südliche Teil Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne als Wohngebiet mit einem Nahversorgungsstandort entwickelt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, beinhaltet eine nördliche Teilfläche der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne und hat eine Größe von ca. 8 ha.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 24. März 2016 bis 25. April 2016 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen werden als Anlage 6 der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 24. Mai 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 27. Juli 2016 bis 26 August 2016 durchgeführt.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurde eine Anregung vorgebracht. Die eingegangene Stellungnahme ist als Anlage 7 der Vorlage beigefügt und mit einem Vorschlag der Verwal­tung zum Umgang versehen.

 

Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise