Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Als städtische Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss bei der Stadt Braunschweig werden bestellt:

 

1. Ratsherr Matthias Disterheft

 

 

2. Herr Hennig Brandes

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in der Fassung vom 10. Februar 2003 ist in Landkreisen und kreisfreien Städten ein Grundstücksverkehrsausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss bzw. sein rechtlicher Vorläufer besteht in der Stadt Braunschweig bereits seit 1948. Aufgabe des Grundstücksverkehrsausschusses ist es, über Genehmigungsanträge zu entscheiden, die aufgrund von Veräußerungsvorgängen und Pachtverträgen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu stellen sind.

 

Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören an:
 

  1. drei vom Rat auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen sowie

 

  1. zwei vom Rat gewählte Personen, die zum Rat wählbar sein müssen.

 

Zu 2. wurden der Ratsherr Manfred Pesditschek und der damalige Ratsherr Hennig Brandes für die Dauer der letzten Wahlperiode des Rates mit Ratsbeschluss vom 08. November 2011 (Drucksache 14630/11) als städtische Vertreter in den Grundstücksverkehrsausschuss bestellt.

 

Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion wurde mit Ratsbeschluss vom 24.03.2015 (Drucksache 17466/15) der Ratsherr Manfred Pesditschek für die restliche Dauer der Wahlperiode des Rates durch den Ratsherrn Manfred Dobberphul als Mitglied im Grundstücksverkehrs-ausschuss ersetzt. Herr Brandes blieb nach Niederlegung seines Ratsmandates weiterhin Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss.

 

Mit gleichem Ratsbeschluss wurden die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen Personen
 

  • Frau Ingeborg Ehlers-Dönni, Geiteldestr. 15, 38122 Braunschweig
  • Herrn Friedrich Steinborn, Wilsedeweg 4 A, 38110 Braunschweig
  • Herrn Manfred Walkemeyer, Große Straße 9 A, 38116 Braunschweig

 

für die Dauer von sechs Jahren (Dauer der Wahlperiode der Kammerversammlung) gewählt.

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode des Rates sind die zwei Personen zu 2. vom Rat neu zu wählen. Vorschlagsberechtigt sind in Anwendung der §§ 71 und 73 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Fraktionen der SPD und CDU jeweils für ein Ausschussmitglied. Die gewählten Vertreter/innen sollten aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sein, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen. Sie dürfen nicht gleichzeitig ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen sein. Sie müssen nicht Ratsfrauen oder Ratsherren sein.

 

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