Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2021 werden gewählt:

 

  1. zum Kreisjägermeister:  

 

Herr Ronald Gerstenberg, Wendener Weg 5, 38112 Braunschweig

 

  1. in den Jagdbeirat:

 

  1. als Vertreter für die Landesjägerschaft und als Stellvertreter des Kreisjägermeisters:

Herr Christian Bosse, Grasseler Straße 71, 38110 Braunschweig

 

  1. als Vertreter für die Landwirtschaft:

Herr Reinhard Becker, Forststr. 3a, 38108 Braunschweig

als Vertreter für die Forstwirtschaft:

Herr Lothar Hemmecke-Otte, Altmarkstr. 34, 38110 Braunschweig

als Vertreter für die Jagdgenossenschaften:

Herr Bernd-Henning Hampe, Dorflage 10, 38126 Braunschweig

 

  1. als Vertreter für den Naturschutz:

Herr Dr. Horst Grunert, Nordstr. 2, 38106 Braunschweig

 

  1. als Vertreter für die Anstalt Niedersächsische Landesforsten:

Herr Forstdirektor Andreas Baderschneider, Forstamt Wolfenbüttel, Forstweg 1a, 38302  Wolfenbüttel

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß §§ 38 und 39 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. Nr. 7/2001 S.100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2016 (Nds. GVBl. Nr. 7/2016 S. 114) sind die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister und der Jagdbeirat vom Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen.

Der Jagdbeirat wird aus der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet.

 

Die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister und die Vertreterin / der Vertreter werden auf Vorschlag der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. gewählt.

 

Vom Niedersächsischen Landvolk Braunschweiger Land e. V. im Auftrag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden je eine Person für die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagdgenossenschaften zur Wahl vorgeschlagen. Durch die Naturschutzbeauftragten und die Anstalt Niedersächsische Landesforsten erfolgen ebenfalls Wahlvorschläge für je eine Person.

 

Die jeweils vorschlagsberechtigten Stellen haben vorgenannte Personen benannt.

 

Es bestehen weder in persönlicher noch in rechtlicher Hinsicht Bedenken gegen eine Wahl der vorgeschlagenen Herren.
 

 

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