Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-03026
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Offener Bücherschrank" im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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18.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 23.08.2016 hat der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet Kritik an der bisherigen Umsetzung des Projektes „Offener Bücherschrank“ auf dem Frankfurter Platz geübt. Im Rahmen einer kurzen Genese wird Bezug auf die einzelnen Kritikpunkte genommen:
- Mit Beschluss vom 11.11.2014 hat der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet die Realisierung eines „Offenen Bücherschrankes“ aus Mitteln des Bürgerhaushaltes i. H. v. 2.500 Euro beschlossen.
- Mit einer ersten Mitteilung Nr. 15-00384 am 22.09.2015 hat die Verwaltung auf zu beachtende Punkte bei der Realisierung hingewiesen. Diese Mitteilung wurde mit der Mitteilung Nr. 15-00930 dergestalt konkretisiert, dass dezidiert unter Einbindung der entsprechenden Fachverwaltungen die einzelnen Vorgaben dargelegt worden sind, die für die Aufstellung erforderlich sind. Bereits in dieser Mitteilung wurde u. a. die Notwendigkeit der Verkehrssicherungspflicht dargestellt.
- In seiner Sitzung am 03.11.2015 benannte der Stadtbezirksrat denkbare Standorte, u. a. auch den Bereich Frankfurter Platz. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung zudem gebeten, mit der Telekom in Verhandlungen zu treten und eine alte Telefonzelle zu erwerben. Der Umbau zum Bücherschrank sollte auf Wunsch des Stadtbezirksrates durch den Verein AntiRost e. V. erfolgen.
- Im Folgenden wurden mehrere Ortstermine zwischen dem Bezirksbürgermeister und der Verwaltung vereinbart, um den genauen Aufstellungsort abzustimmen. Im Zuge der Recherchen wurde deutlich, dass es sich bei dem favorisierte Standort um ein Privatgrundstück handelt. ist. Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Erben der zwischenzeitlich verstorbenen Besitzerin und der Fachverwaltung haben die Erben die Aufstellung des Bücherschrankes auf ihrem Grundstück abgelehnt. Dies ist in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 24. Mai 2016 mündlich vorgetragen worden.
- Am 05.04.2016 wurde eine zwischenzeitlich durch die Verwaltung auf Rechnung des Stadtbezirksrates erworbene magenta-farbene Telefonzelle zu AntiRost e. V. geliefert.
- Am 21.04.2016 fand ein weiterer Ortstermin statt. Hierbei wurde erstmals der Wunsch des Stadtbezirksrates kommuniziert, eine gelbe Telefonzelle als Bücherschrank aufstellen zu lassen. Da seitens der Verwaltung recherchiert worden war, dass die Telekom definitiv keine gelben Zellen mehr besitze, bot sich AntiRost e. V. an, eine solche gelbe Zelle zu erwerben. Die Recherche nach einer gelben Telefonzelle und deren Lieferung nahm längere Zeit in Anspruch.
- Am 24.05.2016 beschloss der Stadtbezirksrat die Aufstellung eines weiteren Bücherschrankes auf dem Gelände der Kirchengemeinde St. Jacobi. Für diesen Zweck wurden weitere 2.500 € bereitgestellt.
- Am 16.08.2016 wurde die im Besitz einer Privatperson befindliche gelbe Zelle von Mitgliedern von AntiRost e. V. zum Vereinsgelände transportiert.
- Am 22.08.2016 fand auf Anregung und unter Beteiligung der Verwaltung ein Ortstermin mit dem Bezirksbürgermeister, Herrn Dölz, Herrn Hinterberg sowie BSNetz auf dem Frankfurter Platz statt. Die Überlegungen zum Um- und Aufbau basierten auf den zwischen AntiRost und Herrn Dölz als Bezirksbürgermeister getroffenen Absprachen:
- Der Schrank sollte verschließbar sein, um Vandalismus in der Nacht vorzubeugen.
- Es sollte eine temporäre Beleuchtung für abendliche Nutzungszeiten vorgesehen werden.
- Zur Sicherung der Standfestigkeit sollte ein fester Sockel, ähnlich dem der Uhr auf dem Platz, gegossen werden.
- Es sollte ein Drehgestell für die Bücher in die Zelle eingebaut werden.
- Die angenommene Kostenschätzung der Vertreter von BSNetz und der Bauverwaltung am 22.08.2016 beruhte auf den o. g. Angaben. Eine Spitzkalkulation war aufgrund noch fehlender konkreter Angaben nicht möglich, wurde aber mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen des Stadtbezirksrates in Aussicht gestellt.
- Die Frage nach der Vertragsregelung und zum Thema Verkehrssicherheit wurde am 22.08.2016 in einem Ortstermin von der Verwaltung gegenüber dem Bezirksbürgermeister und AntiRost e. V. noch einmal thematisiert mit Hinweis auf eine eventuelle Kooperation mit einem Träger aus dem Kreis von Institutionen im Westlichen Ringgebiet nach dem Beispiel des Stadtbezirkes Nordstadt. In diesem Zusammenhang informierte die Verwaltung den Bezirksbürgermeister am 23.08.2016 per mail über die Möglichkeit der Genehmigung einer Sponsoren-Ausweisung an der Telefonzelle.
Dies vorausgeschickt nehme ich wie folgt Stellung:
- Dauer der Realisierung (Vorwurf der langen zeitlichen Dauer):
Die Kulturverwaltung hat das Projekt „Offener Bücherschrank“ von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtbezirksrat resp. dem Bezirksbürgermeister betreut und jeweils umgehend Unterstützungsleistung erbracht, sobald die notwendigen Festlegungen und Voraussetzungen (Ortswahl, Gestaltungsfestlegung, einzubeziehende externe Partner etc.) seitens des Stadtbezirksrates dafür vorlagen. Hierbei sind teilweise kommunikationsbedingte Verzögerungen aufgetreten, die nicht von der Kulturverwaltung zu vertreten sind.
- Ausgestaltung der Telefonzelle (Kritik daran, dass ein öffentlicher Bücherschrank Strom benötigt; Tiefbauarbeiten sind verzichtbar. Betonbewehrung und Beleuchtung sind „hanebüchene Argumente“):
Die Wahl des Bücherschrankmodells, in diesem Fall die Umgestaltung der gewünschten Telefonzelle zu einem offenen Bücherschrank obliegt dem Stadtbezirksrat. Die Art der Um- und Ausgestaltung wurde zwischen AntiRost e. V. und dem Bezirksbürgermeister abgestimmt. Basierend auf diesen Angaben ist die o. g., nicht abschließende Kostenschätzung vorgenommen worden. Die Prüfung alternativer Möglichkeiten der Aufstellungsrealisierung zum Zweck der Kostenersparnis war bis zur Sitzung des Stadtbezirksrates am 23. August 2016 weder von der Kulturverwaltung noch von den beteiligten Vertretern der Bauverwaltung oder von BSNetz möglich.
- Verantwortung Verkehrssicherungspflicht (komm. Erfahrungsaustausch) (Der Stadtbezirksrat sieht die Pflicht zur Übernahme/Regelung der Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt):
Bereits vor dem Beginn des Gesamtprojektes „Offene Bücherschränke in der Stadt Braunschweig“ hat es einen entsprechenden Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, z. B. mit Bayreuth, Hamm, Frankfurt a. M., Heidenheim und Hannover, zur Frage des Umgangs mit und der Gestaltung von offenen Bücherschränken gegeben (Mitteilung Nr. 15-00384). Unabhängig von der Verfahrensweise der angefragten Kommunen legt die Stadt Braunschweig in Bezug auf die Rechtsgrundlage für die zu schließenden Nutzungsverträge (§ 54 VwVfG) das hier eingeräumte (Entschließungs-)Ermessen zugunsten des Abschlusses eines Nutzungsvertrages aus. Die Tatsache, dass es sich bei der Aufstellung eines „Offenen Bücherschrankes“ formal um die Beeinträchtigung von Gemeingebrauch (vgl. § 14 NStrG), also eine Sondernutzung, handelt , macht es - aufgrund stadtinterner Regelung erforderlich - einen Nutzungsvertrag (da erdverbunden) mit der zuständigen Organisationseinheit abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund wird der vom Stadtbezirksrat erbetene kommunale Erfahrungsaustausch zur Frage der Vertragsregelung von Seiten der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen.
- Teilnahme von Vertretern der Fachverwaltung zu Sitzungen des Stadtbezirksrates (Forderung nach persönlicher Anwesenheit von Verwaltungsvertretern in Sitzungen):
Im Vorfeld der einzelnen Sitzungen des Stadtbezirksrates ist mit dem Bezirksbürgermeister jeweils abgestimmt worden, ob die Teilnahme eines Verwaltungsvertreters erforderlich ist, so auch zur Sitzung am 23. August. Bei den zukünftigen Sitzungen wird jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kulturverwaltung anwesend sein.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der Informationen in der Mitteilung Nr. 15-00930 (September 2015) in der Nordstadt ein Vertrag für die Verkehrssicherungsübernahme für einen „Offenen Bücherschrank“ realisiert und der Bücherschrank aufgestellt worden ist. Hierfür wurde das von der Verwaltung in der Mitteilung erwähnte Modell 4 der Firma „BOKX“ verwendet.
