Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02997-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An der Schölke", HO 41 Stadtgebiet zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke (Geltungsbereich A) Stadtgebiet Gemarkung Watenbüttel, Flur 3, Flurstück 288/93 (Geltungsbereich B) Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. „Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß §
4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der
Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.
2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke“, HO 41, wird in der
während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung
beschlossen.
3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke“, HO 41, vom
04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung vom 18.10.2016 den Beschluss mit folgender Ergänzung mehrheitlich dem Planungs- und Umweltausschuss zur Beschlussfassung empfohlen:
Punkt 1 der Beschlussvorlage
„Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit … eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.“
wird um den Passus (bezogen auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu Bedenken zur verkehrstechnischen Erschließung, z. B. 5.4, S. 15) erweitert:
„Eine einseitige Erschließung der Baugebiete „An der Schölke“ und „Feldstraße“ über Kreuzstraße und Madamenweg lehnt der Bezirksrat ab. Spätestens mit Erschließung des Baugebietes „Feldstraße“ muss eine verkehrliche Entlastung des Madamenweges erfolgen, u. a. durch Maßnahmen auf der Straße „Am Ganderhals“.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beirat des Sanierungsgebietes „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2016 mehrheitlich dem Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet den Beschluss der Vorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "An der Schölke", HO 41, empfohlen.
Die vom Stadtbezirksrat 310 beschlossene Ergänzung bezieht sich maßgeblich auf das in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren „Feldstraße“, AP 23. Der Stadtbezirksrat möchte unter anderem mit dieser Ergänzung sicherstellen, dass in dem Bebauungsplanverfahren „Feldstraße“, AP 23 eine Erschließung nicht ausschließlich über die Quartiersstraße 4 im Baugebiet „An der Schölke“ geplant abgewickelt wird.
Grundsätzlich gehen die planerischen Bestrebungen der Verwaltung bei der verkehrlichen Erschließung für das Baugebiet „Feldstraße“ in eine vergleichbare Richtung (s. a. Mitteilung 16 -03054).
Eine Entscheidung wo und in welcher Weise eine verkehrliche Anbindung des geplanten Baugebietes Feldstraße erfolgen soll, kann und sollte jedoch nach Ansicht der Verwaltung nur im Rahmen des jeweilig unmittelbar betroffenen Planverfahrens, hier Bebauungsplan "Feldstraße", AP 23, vorgenommen werden. Eine beschlossene Vorfestlegung über die verkehrliche Anbindung, auch wenn sie dem derzeitigen Planungsstand der Verwaltung entspricht, würde geänderte Planungsentscheidungen von vorne herein unterbinden. Ein Vorbeschluss für ein noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan in einem anderen Bebauungsplanverfahren ist zudem rechtlich kritisch zu beurteilen. Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss ohne die Ergänzung zu beschließen.
