Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 16-03145
Grunddaten
- Betreff:
-
Langfristige ökologische Waldentwicklung (LÖWE) in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt Büchs, Wolfgang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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01.11.2016
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Sachverhalt
Das Programm zur "Langfristigen ökologischen Wald-Entwicklung" - der LÖWE - wurde im August 1991 als Programm der Landesregierung Niedersachsen beschlossen. Im LÖWE-Erlass vom 27.02.2013 heißt es:
„In angemessenem Umfang und repräsentativer Auswahl sollen Waldflächen für typische und seltene Waldgesellschaften gesichert werden, die nicht oder nur mit besonderen Auflagen bewirtschaftet werden. Dazu werden Naturschutzgebiete und Naturwaldreservate eingerichtet. In den nicht mehr zu bewirtschaftenden Naturwald-Naturschutzgebieten wie auch in den Naturwaldreservaten soll die Nutzung von Holz ruhen.“
Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) hat zusammen mit der Stadt Braunschweig einen „Vertrag zur Sicherung und Erhöhung der biologischen Vielfalt im Querumer Wald“ abgeschlossen. Dieses Pilotprojekt soll einen bedeutenden Schritt zu mehr Naturschutz und Biodiversität im Wald auf Braunschweiger Stadtgebiet“ (Mitteilung der Verwaltung Ds. 13530/14) darstellen. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Ist die SBK, wie im LÖWE-Erlass vom 27.02.2013 vorgesehen, der Verpflichtung nachgekommen, in dem vorgesehenen „Aufbau eines Netzes von Waldschutzgebieten“ (ohne Ausgleich "wirtschaftlicher Verluste") Wirtschaftswälder stillzulegen und in Naturwälder umzuwandeln?
2. Befinden sich die nach LÖWE-Programm stillgelegten Wirtschaftswälder, die z.B. zu Naturwäldern entwickelt werden sollen, auch auf Braunschweiger Stadtgebiet, wenn nein, warum nicht bzw. wo befinden sich die nach LÖWE-Programm stillgelegten Naturwälder und was definiert die SBK in diesem Zusammenhang als "angemessenen Umfang" der Stilllegung und Umwandlung in Naturwälder?
3. In der Mitteilung Ds. 13530/14 heißt es über den abgeschlossenen Vertrag zwischen SBK und Stadt, sie erstatte „der Waldeigentümerin SBK jährlich den Wert des ihr auf der 33,5ha großen Waldfläche entgangenen Holzeinschlages in Höhe von 4000 Euro. Im Rahmen einer Akteneinsicht wurde der BIBS-Fraktion der Vertrag nun in Kopieform überlassen. Darin wird allerdings eine Gesamtsumme von 692.069 Euro veranschlagt. Wir bitten um Erklärung dieser Differenz bzw. Aufschlüsselung der genannten Summe: Verpflichtet sich die Stadt in diesem Vertrag, diese Summe an die SBK zu zahlen?
