Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 81 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig aus den Beigeordneten die der Anlage zu entnehmenden drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters:

 

Die Reihenfolge der Stellvertretung ist zu bestimmen, sofern sie bestehen soll.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aus dem Kreis der Beigeordneten wählt der Rat in seiner ersten Sitzung gemäß
§ 81 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, wenn sie bestehen soll. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister.

 

Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Rates gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise