Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03114

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Bildung des Ältestenrates und die Sitzverteilung, wie sie sich aus der Anlage 1 auf Grund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen ergibt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 6 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO) besteht der Ältestenrat aus neun Mitgliedern:

 

-der oder dem Ratsvorsitzenden

-dem Oberbürgermeister

-den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern nach § 10 Absatz 6 GO

- bis zu sechs von den Fraktionen oder Gruppen zu benennenden Ratsmitgliedern.

 

Die GO bestimmt, dass bei der Besetzung § 71 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) Anwendung findet. Die oder der Ratsvorsitzende und die Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister werden auf die Vorschläge der Fraktionen oder Gruppen angerechnet; steht einer Fraktion oder Gruppe danach noch ein Sitz zu, ist vorrangig die/der Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende zu benennen. Soweit sie nicht bereits nach der Sitzverteilung Mitglieder des Ältestenrates sind, sind zusätzlich die Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzenden und die stellvertretenden Ratsvorsitzenden berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen..

 

Die Berechnung der Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt für die Vergabe des 8. Sitzes für die Fraktionen BIBS und Die Linke. gleiche Zahlenbruchteile, so dass ein Losentscheid zwischen den Fraktionen erforderlich ist.

 

Ein Mitglied des Ältestenrates, das an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, kann durch eine/ einen der beiden von seiner Ratsfraktion benannten Vertreterinnen/Vertreter vertreten werden.

 

Die sich hiernach ergebende Sitzverteilung stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Der Rat kann einstimmig ein anderes Verfahren beschließen.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise