Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03132
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt in den Organen des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. werden neben Herrn Dr. Steinführer, Referat Wissenschaft und Stadtarchiv, benannt:
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2. Zur Stimmführerin, zum Stimmführer nach § 6 Abs. 4 der Vereinssatzung wird gewählt:
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3. Der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. wird vorgeschlagen, in den erweiterten Vorstand zu wählen:
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4. Der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. wird vorgeschlagen, die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins
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zu übertragen.
Die Bestellungen und Wahlen erfolgen für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Braunschweig bzw. für die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses zur Stadt Braunschweig, längstens jedoch bis zum Ende der 19. Ratsperiode.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 2 der Vereinssatzung hat die Braunschweigische Landschaft e. V. an der Pflege und Förderung der kulturellen und historischen Belange der Region Süd-Ost-Niedersachsen mitzuwirken. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der erweiterte Vorstand sowie der Beirat.
Mitgliederversammlung
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung gehört neben den beiden Mitgliedern, die aus der jeweiligen Vertretungskörperschaft der kommunalen Gebietskörperschaft benannt werden, die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte der Mitgliederversammlung an. Dieser kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters soll weiterhin durch Herrn Dr. Steinführer vom Referat Wissenschaft und Stadtarchiv wahrgenommen werden. Vorschlagsberechtigt für die beiden Mitglieder sind die SPD Fraktion sowie die CDU Fraktion für jeweils einen Vertreter. Bisher gehörten der Mitgliederversammlung Frau Bürgermeisterin Harlfinger und Frau Ratsfrau Seifert an.
Stimmführer/Stimmführerin
In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte Mitglied je eine Stimme. Die Stimmabgabe eines jeden Mitgliedes erfolgt nach § 6 Abs. 4 der Satzung jeweils durch eine Stimmführerin oder einen Stimmführer des einzelnen Mitgliedes. Stimmführer ist einer der Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung. Zuletzt wurde Herr Dr. Steinführer zum Stimmführer gewählt. Das Stimmrecht einer Vertretungskörperschaft kann nur einheitlich ausgeübt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Wahl von Herrn Dr. Steinführer zum Stimmführer wünschenswert.
Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht nach § 8 Abs. 1 der Vereinssatzung aus
a) dem Vorstand
b) je einer Vertreterin/einem Vertreter jedes stimmberechtigten Mitgliedes, dass nicht bereits durch die Besetzung der Position der/des ersten und der/des zweiten Vorsitzenden im Vorstand vertreten ist sowie
c) der Vorsitzenden dem Vorsitzenden des Beirates.
Die Stadt hat nach b) Anspruch auf einen Sitz im erweiterten Vorstand, da sie im Vorstand anderweitig nicht vertreten ist.
Die Vorstandsmitglieder zu b) werden nach den Satzungsbestimmungen von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der jeweiligen Mitglieder gewählt.
In der Vergangenheit wurden die Interessen der Stadt im erweiterten Vorstand des Vereins durch Herrn Dr. Steinführer wahrgenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, der Mitgliederversammlung des Vereins vorzuschlagen, Herrn Dr. Steinführer erneut in den erweiterten Vorstand zu wählen.
Ehrenamtliche Geschäftsführung
Mit Beschluss des Rates vom 28. Februar 2012 wurde Frau Dezernentin Dr. Hesse die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins übertragen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert die ehrenamtliche Geschäftsführung weiterhin durch Frau Dezernentin Dr. Hesse wahrnehmen zu lassen.
