Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01670-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.02.2016 teilt die Verwaltung das Folgende mit:

 

Zu 1.: Das Ringgleis ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert.

 

Zu 2. und 3.:
Das Ringgleis ist nicht öffentlich gewidmet, aber entsprechend der StVO beschildert. Es hat den Charakter eines Freizeitweges. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass dort laut Beschilderung kein Winterdienst durchgeführt wird und dass die Benutzung der Wege bei Schnee und Glatteis auf eigene Gefahr erfolgt.

 

In dem genannten Abschnitt ist das Ringgleis gegenwärtig dem übrigen Straßennetz untergeordnet.

 

Die Frage, welcher Straße Vorfahrt zu geben ist, ist nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO unter Berücksichtigung des Straßencharakters, der Verkehrsbelastung, der übergeordneten Verkehrslenkung und des optischen Eindrucks der Straßenbenutzer zu entscheiden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Merkmale kann und sollte nach fachlicher Einschätzung dem Ringgleis gegenüber dem übrigen Straßennetz keine Vorfahrt eingeräumt werden.


 

 

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