Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02997-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß §

4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der

Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.

 

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke“, HO 41, wird in der

während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung

beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke“, HO 41, vom

04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben.

 

5. Die Verwaltung wird gebeten zur Entlastung des Madamenwegs zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Straße Am Ganderhals erforderlich sind und eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung vom 18.10.2016 den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit einer Ergänzung zu der verkehrlichen Erschließung des Baugebietes mehrheitlich dem Planungs- und Umweltausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Der Ergänzungsbeschluss wurde entsprechend der Ergänzungsvorlage 16-02997-1 vom Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 19.10.2016 beraten und abgelehnt. Stattdessen wurde vom Planungs- und Umweltausschuss folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 

"Die Verwaltung wird gebeten zur Entlastung des Madamenwegs zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Straße Am Ganderhals erforderlich sind und eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die vom Stadtbezirksrat 310 beschlossene Ergänzung bezog sich maßgeblich auf das in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren „Feldstraße“, AP 23.

 

Eine Entscheidung wo und in welcher Weise eine verkehrliche Anbindung des geplanten Baugebietes Feldstraße erfolgen soll, kann und sollte jedoch nach Ansicht der Verwaltung nur im Rahmen des jeweilig unmittelbar betroffenen Planverfahrens, hier Bebauungsplan "Feldstraße", AP 23, vorgenommen werden. Ein Festlegungsbeschluss über die verkehrliche Anbindung eines anderen Bebauungsplanes, auch wenn sie dem derzeitigen Planungsstand der Verwaltung entspricht, würde geänderte Planungsentscheidungen von vorne herein unterbinden und ist daher kritisch zu sehen. Insofern ist der Planungs- und Umweltausschuss dem Anliegen des Stadtbezirksrates nicht gefolgt.

 

Gegen die Erteilung eines Prüfauftrages wie vorgelegt hat die Verwaltung keine Bedenken.
 

 

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