Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02921

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 
Die nachfolgend genannten Vereine, Künstler und Gruppierungen, haben im Jahr 2016 Anträge auf Zuschüsse zur Projektförderung mit einer Antragshöhe von bis zu 5.000,- EUR gestellt. Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000,- EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt seit 1. Januar 2009 auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend der Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft über die Förderung der Projekte.

 

Die Anlage 1.1 enthält die Anträge sämtlicher Produktansätze mit einer Entscheidungszuständigkeit der Verwaltung mit Ausnahme der Anträge des Ansatzes Theater.

Die Anträge dieses Bereichs wurden dem Auswahlgremium Theaterförderung vorgelegt und sind in Anlage 1.2 aufgeführt. Im Genre „Theater“ wurde den Empfehlungen des Auswahlgremiums entsprochen.
 

 

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Anlagen

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