Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02669
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von zwei neuen Anlegestellen für Boote, Kanus und Flöße an der Okerumflut zur Stärkung der Freizeitinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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08.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Neuanlage von zwei Bootsanlegestellen an der Okerumflut, in Höhe Hohetorwall sowie am Löwenwall, ist dem Stadtbezirksrat 131 zur Stadtbezirksratssitzung vom 10.05.2016 zunächst in Form einer Beschlussvorlage zugeleitet worden. Im Rahmen der Sitzung wurden Details der Beschlussvorlage 16-02118 kontrovers diskutiert und im Ergebnis die Vorlage zurückgestellt.
Nach erneuter eingehender Prüfung des Vorgangs und Rücksprache mit dem Rechtsreferat der Stadt Braunschweig legt Abt. 61.7 nunmehr eine Mitteilung mit Anhörungsrecht gem.
§ 94 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zum Vorgang vor, die Vorlage 16-02118 wird zurückgezogen. Hintergrund ist, dass der Bau der Stege überörtliche Bedeutung besitzt und für den Stadtbezirksrat hierzu kein Beschlussrecht, wohl aber ein Anhörungsrecht, besteht. Die übergeordnete Bedeutung ergibt sich aus der Einbindung in das überörtliche Freizeit- und Erholungskonzept der Stadt Braunschweig.
Auch die Gauss-Schule / Gymnasium am Löwenwall setzt sich seit Jahren für die Errichtung eines Steges am Löwenwall ein, um diesen für schulische Zwecke zu nutzen.
Die Entscheidung zum Bau der beiden Stege beruht auf der Festlegung des OBM vom 05.01.2015 zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen auf Basis der Rahmenplanung ‚Bootsanleger und Kanu-Einsetzstellen an der Okerumflut‘. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die anlässlich der o. g. Beschlussvorlage geäußerten Kritikpunkte beurteilt die Abt. 61.7 folgendermaßen:
1) Durch einen Gast der Bezirksratssitzung vom 10.05.2016 wurde bemängelt, dass die Stege auf Grund Ihrer Bauweise nicht für Wanderruderboote genutzt werden können, da die Pfeiler mit den Auskragungen der Boote kollidieren. Der Stadtbezirksrat greift diesen Kritikpunkt auf und bittet um Stellungnahme.
Die angesprochenen Wanderruderboote sind Sportboote, die spezielle Anlegemöglichkeiten benötigen. Bei den zur Errichtung vorgesehenen Stegen handelt es sich nicht um Sportanlagen, sondern um Anlagen zur Stärkung der Freizeitinfrastruktur. Die Stege sollen für möglichst viele Bootstypen im Rahmen der Freizeitnutzung geeignet sein. Die Anlegestellen werden aus Kosten-, Unterhaltungs- und Genehmigungsgründen bewusst in einfacher Bauweise hergestellt. Diese Bauweise hat sich bewährt, da bereits in 2015 zwei Stege gleicher Bauweise errichtet wurden. Die Pfeiler dienen als Einstiegs- wie Ausstiegshilfe, bei Hochwasser wird der ggf. überflutete Steg über die Pfeiler markiert.
2) Von einer Anwohnerin wurde die Befürchtung geäußert, dass an den Stegen stark frequentierte Sammelpunkte entstehen, die zu Schäden am Grünbestand führen könnten. Der Stadtbezirksrat greift auch diesen Kritikpunkt auf und bittet um Stellungnahme. Über die Bezirksgeschäftsstelle Mitte erging am 30.06.2016 ergänzend ein Schreiben der Anliegerin Frau Steifensand, Löwenwall 19. Im Schreiben vom 10.06.2016 äußert die Anliegerin zur Errichtung des Steges am Löwenwall weitere Bedenken.
Die neuen Stege sind an Stellen geplant, die einen möglichst geringen Eingriff in den Grünbestand ermöglichen und für die eine gute Erreichbarkeit über Bestandswege gegeben ist. Durch die Erhöhung der Anzahl von öffentlichen Stegen soll eine Verteilung der Nutzerfrequenz erreicht werden und einseitigen Belastungen weniger Standorte in den Grün- und Parkanlagen vorgebeugt werden. Bei den bereits in 2015 gebauten Stegen sind örtlich keine Beschädigungen oder Vandalismus im Umfeld erkennbar. Die Beschwerdeführerin Frau Steifensand erhält von Seiten der Verwaltung eine gesonderte Stellungnahme. Dieses Schreiben geht dem Stadtbezirksrat parallel zur Kenntnis zu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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