Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-03183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 14

Ablauf der Sitzung

Die Sitzung soll in der Regel in nachstehender Reihenfolge ablaufen:

1. Eröffnung der Sitzung durch die/den Ratsvorsitzende/n,

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Bekanntgabe der Namen der entschuldigt fehlenden Ratsmitglieder und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Rates,

3. Bekanntgabe der vorliegenden Dringlichkeitsanträge der Fraktionen, Gruppen oder Ratsmitglieder, der Dringlichkeitsvorlagen und Beschluss über die Einfügung in die Tagesordnung sowie Bekanntgabe der vorliegenden Dringlichkeitsanfragen und Beschluss über deren Dringlichkeit,

4. Beschluss über die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nichtöffentlicher Sitzung,

5. Beschluss über die Feststellung der Tagesordnung,

6. Genehmigung des Protokolls der letzten Ratssitzung,

7. Mitteilungen und Berichte des Oberbürgermeisters, ggf. Aussprache,

8. Beschluss über Einsprüche von Ratsmitgliedern gegen Entscheidungen des Rates und der/des Ratsvorsitzenden nach §§ 40, 41 GO,

9. Beantwortung von Anfragen

10. Beratung und Beschluss über Anträge der Fraktionen oder Gruppen und der Ratsmitglieder auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten bzw. Anträge zu einzelnen Sachpunkten,

bei mehr als zwei Anträgen einer Fraktion, Gruppe oder eines Ratsmitgliedes wird jeder

weitere Antrag dieser Antragstellerin / dieses Antragstellers unter Ziffer 15 beraten,

11. Beratung und Beschluss über Vorlagen des Oberbürgermeisters,

12. Beratung und Beschlussfassung über die vom Verwaltungsausschuss bzw. einem der Ausschüsse nach § 76 Abs. 3 NKomVG zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten und über Anträge des Jugendhilfeausschusses (§ 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII),

13. Beratung und Beschluss über Vorschläge der Stadtbezirksräte,

14. Beratung von Einwohneranträgen nach § 31 NKomVG,

15. Beschluss über Bürgerbefragungen nach § 35 NKomVG,

16. Beratung und Beschluss über weitere Anträge i.S.v. Ziffer 9 (Fortsetzung),

16. Nichtöffentliche Sitzung,

17. Schließung der Sitzung durch die/den Ratsvorsitzende/n.

Die Beratung bzw. Entscheidung über besonders wichtige Belange der Stadt, z.B. aufgrund von Sachanträgen der Fraktionen oder Gruppen, kann vorgezogen werden.

Die Einwohnerfragestunde (§ 62 NKomVG i.V.m. § 26 GO) findet während des öffentlichen Teils der Ratssitzung statt.

 

§ 23

Anfragen

(1) Anfragen, die in der Ratssitzung beantwortet werden sollen, sind spätestens 12 Tage vor der Ratssitzung schriftlich dem Oberbürgermeister einzureichen und auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fragen müssen kurz und sachlich gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Eine Anfrage gilt als nicht gestellt, wenn sie mehr als drei Teilfragen zum Anfragegegenstand enthält. Entsprechendes gilt, wenn diese Begrenzung durch Aneinanderreihung oder Untergliederung umgangen werden soll. Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält auf Verlangen in der Ratssitzung zur Begründung das Wort. Eine Aussprache anlässlich der Anfrage findet nicht statt. Die Fragestellerin/der Fragesteller kann eine Zusatzfrage stellen. Die/der Ratsvorsitzende kann außerdem eine weitere Zusatzfrage von jeder Fraktion oder Gruppe zulassen, soweit dadurch die ordnungsgemäße Abwicklung dieses Tagesordnungspunktes nicht gefährdet ist. Jede Fraktion oder Gruppe hat das Recht auf Beantwortung von mindestens einer Anfrage pro Ratssitzung.

(3) Die Begründung einer Anfrage darf nicht länger als 5 Minuten dauern. Die Zusatzfragen sind entsprechend kurz zu fassen und zu beantworten. Unter Beachtung von Satz (1) soll die Behandlung der Anfragen ist  auf insgesamt zeitlich auf eine Stunde begrenzt werden. Nicht beantwortete Anfragen sind in Fortsetzung der Reihenfolge nach Absatz 2 auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen, sofern die Fragestellerin/der Fragesteller nicht eine schriftliche Beantwortung wünscht.

 

§ 36

Redezeit

(1) Jedes Ratsmitglied hat zu jedem Beratungsgegenstand eine Gesamtredezeit von 5 Minuten. Die Redezeit kann in mehrere Redebeiträge desselben Ratsmitgliedes unterteilt werden. Die Gesamtredezeit darf jedoch nicht überschritten werden. Abweichend davon kann fachpolitischen Sprechern der Fraktionen eine Gesamtredezeit von 10 Minuten gewährt werden.

 

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Sachverhalt

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