Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 16-03213
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulschwimmen im Bad Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Jenzen, Henning Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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11.11.2016
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Sachverhalt
Besonders für jüngere Schulkinder gilt ("kurze Beine: kurze Wege"), dass die Stätten des Unterrichts möglichst nahe beieinander liegen sollten, womit dann auch für die Lehrenden geringere zeitlich-koordinatorische Probleme für die Unterrichtsführung bestehen. Eltern und Lehrende an Schulen, die nahe am Gliesmaroder Bad liegen, wünschen sich deshalb, dass das Gliesmaroder Bad für das Schulschwimmen ihrer Kinder und ihrer Schulklassen genutzt werden kann.
Dies sollte unproblematisch sein, da die Bedingungen, zu denen eine solche Nutzung zu erfolgen hat, im Erbaurechtsvertrag vom 9.10.2014 festgelegt sind, in dem es heißt, dass: "marktübliche Tarife zugrunde gelegt werden" sollen. Selbst wenn es keinen "Markt" im eigentlichen Sinne für die Nutzung von Bädern für das Schulschwimmen gibt, so gibt es doch sicher übliche, anerkannte betriebswirtschaftliche Methoden, um einen solchen Marktwert zu ermitteln.
Dies vorausgestellt, stellen wir die Fragen:
1) Ab wann kann Schulschwimmen im Bad Gliesmarode stattfinden?
2) Sollte dies nicht voraussehbar sein, bitten wir um einen Sachstandsbericht und fragen dazu: Woran liegt es, wenn das Schulschwimmen im Bad Gliesmarode in absehbarer Zeit noch nicht stattfinden kann?
gez. Henning Jenzen
(Mitglied des Schulausschusses für die BIBS-Fraktion bis zum 31.10.2016)
Astrid Buchholz
(designiertes Mitglied des Schulausschusses für die BIBS-Fraktion ab dem 1.11.2016)
