Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-03224
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum TOP 5, Neufassung der Geschäftsordnung des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt wird daher gebeten, zu beschließen,
diese Änderungsvorschläge nicht zu berücksichtigen, die herkömmliche Schreibweise weiterhin zu verwenden, und den Text der GO um folgende Erklärung zu ergänzen:
„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Geschäftsordnung die
Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der
männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat einen Änderungsentwurf vorgelegt, der in vielen Punkten (z.B. Nr.4, 5, 6, 8 und folgende) lediglich redaktionelle Ergänzungen vornimmt, um mehrgeschlechtliche Anredeformen zu erreichen.
Die entsprechenden Textstellen werden durch zahlreiche Schrägstrichkombinationen, Klammerungen und ähnliches schnell unlesbar.
Der Rat der Stadt wird daher gebeten, zu beschließen,
diese Änderungsvorschläge nicht zu berücksichtigen, die herkömmliche Schreibweise weiterhin zu verwenden, und den Text der GO um folgende Erklärung zu ergänzen:
„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Geschäftsordnung die
Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der
männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.“
Solche Erklärungen sind in anderen Bereichen üblich, auch die Mitteilungen der Verwaltung verwenden bekanntlich eine ähnliche Klausel.
